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Gartenstadt Hamburg eG

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Gartenstadt Hamburg eG Wohnungsgenossenschaft

Die Gartenstadt Hamburg eG Wohnungsgenossenschaft wurde am 25. März 1919 gegründet, sie ist seit dem 22. April 1919 unter der Nr. 247  in das Genossenschaftsregister des Amtsgerichtes Hamburg eingetragen.

Sie errichtete von 1919 bis 1932 im Sinne der Gartenstadtbewegung die Gartenstadt Berne. 2019 gründete sie eine Stiftung, die Gartenstadt Hamburg Stiftung.

Kontaktdaten der Genossenschaft

Vorstand: Sönke Witt (geschäftsführend), Marc Buttler, Ralph Klostermann
Aufsichtsrat: Ulf Thiele (Vorsitzender), Lars Pochnicht (stv. Vorsitzender)
Öffnungszeiten: Mo-Fr, 9-12 (telefonisch), Mi 15-18 (persönlich) oder nach Vereinbarung.

  • Berner Allee 31a, 22159 Hamburg
  • 0 40 / 644 10 6 - 0
  • 0 40 / 644 10 6 - 66
  • info@gartenstadt-hamburg.de
  • www.gartenstadt-hamburg.de
  • @Gartenstadt_HH
  • gartenstadt_hh

ÖPNV-Verbindungen zur Geschäftsstelle

  • Berne (U1)
  • Saselheider Weg (17)

Weitere Informationen

  • Satzung der Gartenstadt Hamburg e.G.
  • Geschäftsbericht 2018

Organe und Gremien der Genossenschaft

Die wichtigsten Organe der Genossenschaft sind die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.

Die Leitung und die Aufgabenverteilung zwischen den Organen in der Genossenschaft ist wesentlich gesetzlich vorgegeben und kann durch die Satzung oder Beschlüsse der Organe nicht abgeändert werden (§ 18 GenG, sog. „formelle Satzungsstrenge“).

Die Vertreterversammlung, das Grundlagenorgan

Bei größeren Genossenschaften besteht die Generalversammlung (§ 43 GenG)(Mitgliederversammlung) in der Regel aus Vertreter:innen der Mitglieder (§ 43a GenG). Die Vertreterversammlung (VV) der Gartenstadt Hamburg eG besteht aus 84 Genoss:innen, die alle fünf Jahre in mehreren Wahlkreisen gewählt werden.

Die VV ist das Grundlagenorgan der Genossenschaft (§§ 16, 48 GenG), sie ist kein Geschäftsführungsorgan und kann den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine bindende Weisung erteilen, stellt aber den Jahresabschluss fest. Sie beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses, ggf. die Deckung eines Jahresfehlbetrags sowie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Insbesondere die Aufgabe der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats liegt bei der Vertreterversammlung. Dabei trifft die Vertreter:innen eine besondere Auswahlverantwortung für die fachliche Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder.

Die mindestens jährlich tagende Vertreterversammlung einer Genossenschaft wird durch den Vorstand, der das gesetzliche Einberufungsorgan ist (§ 44 Abs. 1 GenG, § 33 Abs. 1 Satzung) einberufen. Die Satzung der Gartenstadt enthält darüberhinaus die Vorschrift, dass die VV „in der Regel“ durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats einberufen (§ 33 Abs. 1 GSH-Satzung, PDF) wird, ohne dass das gesetzliche Recht des Vorstandes berührt wird.

Weiter kann die Versammlung durch das Verlangen von Vertretern oder Mitgliedern (§ 33 Abs. 4 Satzung), welches an den Vorstand zu richten ist, einberufen werden.

Auch wenn dies durch die Satzung regelhaft nicht vorgesehen ist, kann auch der Aufsichtsrat durch Beschluss die Vertreterversammlung einberufen (§ 38 Abs. 2 GenG), ggf. kann er hierzu sogar verpflichtet sein.

Geleitet wird die Vertreterversammlung regelhaft durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, bei dessen Verhinderung durch dessen Stellvertreter oder ein Vorstandsmitglied.

Ergebnisse der Wahlen zur Vertreterversammlung

Die im Jahr 2016 gewählten Vertreter:innen traten ihre Amtszeit mit Ablauf der Vertreterversammlung am 14. Juni 2016 an. In sechs Wahlkreisen waren 4031 Mitglieder wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung betrug 30,54 % (Quelle).

Vertreterversammlung, Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gartenstadt Hamburg eG besteht aus neun Mitgliedern, jedes Jahr wählt die Vertreterversammlung drei Mitglieder für eine Amtszeit von drei Jahren.

Ergebnisse früherer Vertreterversammlungen (Wahlen zum Aufsichtsrat):

  • Vertreterversammlung 2019 – Wahlen zum Aufsichtsrat: Ulf Thiele, Susanne Dammann und Cornelia Reichmuth wurden gewählt, als weitere Kandidat:innen stellten sich Klaus Oberdick, Stephan Rätsch und Sibylle Walter zur Verfügung (Quelle),
  • Vertreterversammlung 2018 – Wahlen zum Aufsichtsrat: Lars Pochnicht, Wasse Schrader und Rüdiger Susott wurden gewählt, weitere Kandidat:innen waren Susanne Dammann, Holger Kailus und Helmut Preller (Quelle),
  • Vertreterversammlung 2017 – Wahlen zum Aufsichtsrat: Jan Sellmann, Miriam Heuer und Alexander Matthies wurden gewählt. Als weitere Kandidaten stellten sich Rüdiger Susott, Sven Warncke und Matthias Windscheid zur Verfügung (Quelle),
  • Vertreterversammlung 2016 – Wahlen zum Aufsichtsrat: Uwe Gaack, Ulf Thiele und Heike Kirchner wurden gewählt. Weitere Kandidaten waren Klaus Oberdick, Helmut Preller und Stephan Rätsch (Quelle),
  • Vertreterversammlung 2015 – Wahlen zum Aufsichtsrat: Sarah Albers, Lars Pochnicht und Wasse Schrader wurden gewählt. Weiterer Kandidat war Klaus Oberdick (Quelle),
  • Vertreterversammlung 2014 – Wahlen zum Aufsichtsrat: Miriam Heuer, Marc Buttler und Rüdiger Susott wurden gewählt. Herbert Bahlke, Klaus Oberdick und Thomas Dickschas kandidierten ebenso (Quelle),
  • Vertreterversammlung 2013 – Wahlen zum Aufsichtsrat: Norbert Schultz, Ulf Thiele und Heike Kirchner (Losentscheid) wurden gewählt. Weitere Kandidaten waren Jan Sellmann (Losentscheid) und Klaus Oberdick (Quelle),
  • Vertreterversammlung  2012 – Wahlen zum Aufsichtsrat: Wasser Schrader, Lars Pochnicht und Sarah Albers wurden gewählt, als weitere Kandidat:innen stellten sich Stephan Dörger, Rüdiger Susott und Petra Becker zur Verfügung (Quelle),
  • Vertreterversammlung 2011 – Wahlen zum Aufsichtsrat: Marc Buttler, Miriam Heuer und Herbert Bahlke, als weiterer Kandidat stellte sich Jörn Widderich zur Verfügung (Quelle).
Der Aufsichtsrat, das Kontrollorgan

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung (VV) gewählt. Er berät im Interesse der Mitglieder den Vorstand und beaufsichtigt die Geschäftsführung der Genossenschaft durch den Vorstand. Der Aufsichtsrat hat zudem den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen und der VV vor der Feststellung des Jahresabschlusses über das Prüfungsergebnis zu berichten. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über ausreichende rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse für ihre Aufgaben verfügen.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstandes der Genossenschaft, in der Regel jedes Jahr eines der Mitglieder.

Ergebnisse der Vorstandswahlen:

  • Am 23. September 2020 hat der Aufsichtsrat Ralph Klostermann für weitere drei Jahre zum Vorstandsmitglied der Gartenstadt Hamburg gewählt. Beworben hatte sich zudem Ralf Niemeyer, der nicht geladen worden war (Quelle),
  • Am 5. September 2019 hat der Aufsichtsrat Marc Buttler für weitere drei Jahre zum Vorstandsmitglied der Gartenstadt Hamburg gewählt. Zur Wahl stand außerdem das Aufsichtsratsmitglied Alexander Matthies (Quelle).
  • Ende 2018 wurde das Vorstandsmitglied Sönke Witt für eine weitere Amtszeit wiedergewählt.
  • Ende November 2017 wurde das Vorstandsmitglied Ralph Klostermann für eine weitere Amtszeit bestätigt. Als vorgeschlagene Kandidaten hatten sich ebenfalls Ralf Niemeyer und Helmut Preller zur Wahl gestellt (Quelle).
Der Vorstand, das Leitungsorgan der Genossenschaft

Der Vorstand ist autonomes Leitungsorgan der Genossenschaft (§ 27 Abs. 1 GenG). Er leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung . Zugleich vertritt er die Genossenschaft nach außen (§ 24 Abs. 1  GenG). Er ist auch der erste Ansprechpartner für Anliegen, die Mitglieder an die Genossenschaft richten.

Der Wahlvorstand für die Vertreterversammlung

Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Auf je fünfzig Mitglieder ist ein/e Vertreter:in zu wählen. Auf die übrigen Mitglieder entfällt ein weiterer Vertreter.  (§ 31 Abs. 4 GSH-Satzung).

Nach der Wahlordnung der Genossenschaft (April 2008, PDF) ist zur „Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung“ ein Wahlvorstand zu bilden.

Der Wahlvorstand besteht aus sieben Mitgliedern der Genossenschaft. Vier Mitglieder wählt die Vertreterversammlung, zwei bzw. ein Mitglied entsenden der Aufsichtsrat und der Vorstand der Genossenschaft. Die Mitglieder des Wahlvorstandes, die nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehören, müssen im Wahlvorstand überwiegen (§ 1 Abs. 2 WahlO).

Meldungen des Berner Boten zur Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG

Berner Schloss im Winter

Gartenstadt: Neuwahl der Vertreterversammlung

Das "Berner Schloss" im Gutspark Berne, Hamburg-Farmsen-Berne, Februar 2019; Foto: Marc Buttler

Notizen aus der Gartenstadt

Gartenstadtsiedlung Hamburg-Berne, Baubeginn 1920-1921; Foto: Sammlung Gartenstadt Hamburg eG, Hamburg-Farmsen-Berne

„Gartenstadt-Häuser vor dem Abriss“, …

Volkshaus Berne in Hamburg-Farmsen-Berne

Das stand im Berner Boten vor 50 Jahren (Mai 1970)

Das Volkshaus Berne in Hamburg-Farmsen-Berne

Gartenstadt verschiebt Vertreterversammlung

Volkshaus Berne in Hamburg-Farmsen-Berne

Das stand im Berner Boten vor 50 Jahren (April 1970)

Das stand im Berner Boten vor 50 Jahren (März 1970)

Berner Bote 1970-01/02 (Titelbild, Auszug 850x432)

Das stand im Berner Boten vor 50 Jahren (Feb. 1970)

Berner Bote 1970-01/02 (Titelbild, Auszug 850x432)

Das stand im Berner Boten vor 50 Jahren (Januar 1970)

Martin Sieg und das Berner Schloss; Foto: JQuast/Marc Buttler

Nachruf auf Martin Sieg

Berner Bote 1969-12 (Titelbild, Auszug 850x432)

Das stand im Berner Boten vor 50 Jahren (Dez. 1969)

Berner Schloss bei Nacht (Januar 2019). Hamburg-Farmsen-Berne. Foto: Marc Buttler

Infoveranstaltung Wohn-Pflege-Gemeinschaft am 18. November 2019

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  • Schlüsselübergabe für Wohnpflegegemeinschaft
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AvatarSPDFraktion Wandsbek@spdfrakwandsbek·
15 Jan

Die Vorsitzenden von #SPD, #Grünen u. #CDU in der #bvwandsbek, Marc Buttler, Julia Chiandone und Franziska Hoppermann fordern eine Gesetzesänderung, um #Bürgernähe und #Öffentlichkeit der #Bezirksversammlungen auch in der #Corona-Pandemie sicherzustellen.

https://www.spd-wandsbek.de/2021/transparenz-und-oeffentlichkeit-von-bezirksverwaltung-und-politik-sicherstellen/

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AvatarBernerBote@BernerBote·
3 Jan

Die nächste #Bezirksversammlung in #Wandsbek tagt planmäßig am 28. Januar 2020, der #Regionalausschuss #Bramfeld-#Steilshoop-#Farmsen-#Berne am 21.01. Aufgrund der #Corona-Pandemie können Sitzungen auch online stattfinden.

http://berner-bote.de/2021/01/03/bezirksversammlung-01-2021-termine/ #bvwandsbek #CoronaHH

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