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mgf Gartenstadt Farmsen eG Mieter- und Wohnungsbaugenossenschaft
Im Jahr 1985 fürchteten die Farmsener Mieter bei der NEUEN HEIMAT den Verlust ihrer Wohnungen, da Teile der Siedlung an kapitalkräftige Interessenten veräußert werden sollten. Aufgrund dessen wurde die Mieterinitiative „Neue Heimat Farmsen“ ins Leben gerufen. Alle Mitglieder der Initiative verfolgten das gleiche Ziel: den Erhalt der Siedlung.
Im Jahr 1988 wurde für den Erhalt der Gartenstadt Farmsen eine Genossenschaft gegründet. Die Eintragung in das Genossenschaftsregister erfolgte im Jahr 1992. Im selben Jahr hatte die Freie und Hansestadt Hamburg den Wohnungsbestand gekauft und an die mgf verpachtet.
Kontaktdaten der Genossenschaft
Vorstand: Matthias Diekhöner (Vorsitzender), Uwe Jentz, Eckhard Sayk
Aufsichtsrat: Helge Agger (Vorsitzender), Rainer Colschen (stv. Vors.) und vier weitere Mitglieder.
Öffnungszeiten: Donnerstags, 15:00 bis 17:00 Uhr (offene Sprechstunde) und nach Vereinbarung
- Bramfelder Weg 35, 22159 Hamburg
- 0 40 / 64 55 72 - 0
- 0 40 / 0 40 / 64 55 72 - 99
- info@mgf-farmsen.de
- www.mgf-farmsen.de
ÖPNV-Verbindungen zur Geschäftsstelle
- Farmsen (U1)
Weitere Informationen
Organe und Gremien der Genossenschaft
Die wichtigsten Organe der Genossenschaft sind die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Die Leitung und die Aufgabenverteilung zwischen den Organen in der Genossenschaft ist wesentlich gesetzlich vorgegeben und kann durch die Satzung oder Beschlüsse der Organe nicht abgeändert werden (§ 18 GenG, sog. „formelle Satzungsstrenge“).
Bei größeren Genossenschaften besteht die Generalversammlung (§ 43 GenG)(Mitgliederversammlung) in der Regel aus Vertreter:innen der Mitglieder (§ 43a GenG). Die Vertreter:innen der mgf werden alle vier Jahre von den Mitgliedern in vier Wahlbezirken gewählt.
Die Vertreterversammlung (VV) ist das Grundlagenorgan der Genossenschaft (§§ 16, 48 GenG), sie ist kein Geschäftsführungsorgan und kann den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine bindende Weisung erteilen, stellt aber den Jahresabschluss fest. Sie beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses, ggf. die Deckung eines Jahresfehlbetrags sowie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Insbesondere die Aufgabe der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats liegt bei der Vertreterversammlung. Dabei trifft die Vertreter:innen eine besondere Auswahlverantwortung für die fachliche Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder.
Die jährlich tagende Vertreterversammlung wird in der Regel durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrat einberufen und geleitet, darüberhinaus kann sie auch durch den Vorstand oder Aufsichtsrat einberufen werden.
Der Aufsichtsrat der mgf besteht aus sechs Mitgliedern und wird von der Vertreterversammlung (VV) gewählt. Er berät im Interesse der Mitglieder den Vorstand und beaufsichtigt die Geschäftsführung der Genossenschaft durch den Vorstand. Der Aufsichtsrat hat zudem den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen und der VV vor der Feststellung des Jahresabschlusses über das Prüfungsergebnis zu berichten. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über ausreichende rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse für ihre Aufgaben verfügen.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstandes der Genossenschaft.
Der Vorstand ist autonomes Leitungsorgan der Genossenschaft (§ 27 Abs. 1 GenG). Er leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung . Zugleich vertritt er die Genossenschaft nach außen (§ 24 Abs. 1 GenG). Er ist auch Ansprechpartner für alle Anliegen, die Mitglieder an die Genossenschaft richten.
Die Vorstandsmitglieder der mgf werden jeweils für 5 Jahre durch den Aufsichtsrat bestellt.