In Hamburgs Schulen wird die Anwesenheitspflicht ab 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 vorübergehend aufgehoben und durch andere schulische Angebote ersetzt.
Bis zu den Weihnachtsferien bleiben die Schulen offen – aber Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen sollen.
Für Prüfungssituationen gilt weiterhin eine Anwesenheitspflicht.
Über den Wiedereinstieg in den Unterricht nach dem 10. Januar 2021 wird die Schulbehörde zeitnah informieren. Schulsenator Ties Rabe: „Wir haben für insgesamt sieben Schultage jetzt eine angemessene und für Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulen praktikable Regelung getroffen. Das gibt allen Beteiligten Verlässlichkeit und Planungssicherheit.“
Die Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben einen bundesweit geltenden Lockdown beschlossen. Für die Schulen gilt laut Beschluss:
„Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden.“
In Hamburg wird diese Vorgabe wie folgt umgesetzt:
- Die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler wird vom 16. Dezember 2020 bis 08. Januar 2021in allen Hamburger Schulen aufgehoben.
- Die Sorgeberechtigten von minderjährigen Schülerinnen und Schülern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob sie in dieser Zeit im Fernunterricht zu Hause oder im Präsenzunterricht in der Schule lernen. Aus organisatorischen Gründen wird die Teilnahme wochenweise festgelegt.
- Für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen des Fernunterrichts zu Hause lernen, stellen die Schulen geeignetes Lernmaterial zur Verfügung und begleiten das häusliche Lernen.
- Für Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen des Präsenzunterrichts in der Schule lernen, bieten die Schulen von 08.00 bis 16.00 Uhr organisierte Lern- und Betreuungsangebote an. Diese Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen ohne Einschränkungen offen.
- Um große Härten für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen aller Schulformen zu vermeiden, finden bereits geplante Klausuren und Prüfungen der Abschlussklassen auch in der Zeit vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 statt. Sie können verschoben werden, wenn die betroffenen Schülerinnen und Schüler das mehrheitlich wünschen.
- Am Montag, 14.12. und Dienstag 15.12.2020 findet der Unterricht in vollem Umfang statt. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler bereiten in dieser Zeit den Fernunterricht für die Tage vom 16. bis 18. Dezember 2020 sowie vom 05. bis 08. Januar 2021 vor und klären, welche Schülerinnen und Schüler Fernunterricht bzw. Präsenzunterricht bekommen.
- Berner Bote als PDF
- Wechselunterricht an Stadtteilschulen und Gymnasien
- Corona in Schulen (BB 12/2020)
- BSB: Hamburg hebt Anwesenheitspflicht an Schulen vorübergehend auf (13.12.2020)
- BSB: 23 Stadtteilschulen und Gymnasien können ab Klasse 8 Wechselunterricht einführen (10.12.2020)
- BSB: Coronavirus – FAQs – Schulen
- BSB: Hybridunterricht als Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht (12/2020)
1 thought on “Anwesenheitspflicht an Schulen vorübergehend aufgehoben”
Comments are closed.