Sehr geehrter Herr Buttler,
da hat nun eine Minderheit der Hamburger Wahlberechtigten, begünstigt durch die Anlage des Volksentscheides, den Hamburger Senat in eine Zwickmühle gebracht. Die Initiatoren haben sich vornehm zurückgehalten mit Antworten auf die Frage „Wie“; der Senat soll machen, und damit treiben sie ihn vor sich her. Der hochstapelnd „Zukunftsentscheid genannte Vorschlag ist nun Gesetz.
Wer aber ist in Hamburg allein für den Erlaß von Gesetzen eigentlich zuständig? Natürlich die in freien Wahlen gewählte Bürgerschaft und nicht eine kleine ungenügend informierte Minderheit. Was liegt also näher, als daß diese Bürgerschaft dieses neue Gesetz durch ihre Mehrheit so verändert, daß das ursprünglich vorgesehene Ziel, die – ohne Zweifel erforderliche Klimaneutralität – zu dem mit Augenmaß festgelegten Zeitpunkt 2045 erreicht wird?
Ich mit meinen 91 Jahren werde voraussichtlich weder das eine noch das andere Datum erleben, aber meine Ölheizung möchte ich gern bis zu meinem Lebensende nutzen dürfen, ohne daß mir diese Initiatioren, die zwar fordern können aber nicht machen wollen, in die Quere kommen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Gunter Alfke
Oldenfelde
Sehr geehrter Herr Dr. Alfke,
jede eingesparte Tonne, klimawirksamer Gase, die nicht unsere Atmosphäre er‐ reicht, ist wichtig.
Wir sind uns wohl einig, dass dieses Gesetz mehr Probleme verursacht, als gelöst werden. Es ist aber nicht zielführend, zu versuchen, die Volksgesetzgebung zu delegetimieren, zumal die Abstimmungsergebnisse diese Position nicht stützen. Man mag sich nur angucken, wie viele Menschen dem Gesetz zugestimmt haben und wieviele Stimmen die einzelnen Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft jeweils bei der letzten Wahl erreicht haben. Bürgerschaft und Senat sind nun aufgerufen, zu prüfen, wie dieses Gesetz tatsächlich umgesetzt werden kann.
Sie müssen dabei nicht erwarten, dass ihre Ölheizung aufgrund dieses Gesetzes in nächster Zeit außer Betrieb genommen wird, wohl aber, dass der Betrieb einer Ölheizung teurer wird – auch dies ist aber keine Folge des sog. Zukunftsentscheids. Keine Option ist es aber, dieses Gesetz in nächster Zei einfach durch einen Beschluss der Bürgerschaft aufzuheben oder zu verwässern, schon gar nicht ohne einen ernsthaften Ansatz, den Entscheid umzusetzen.
Selbst wenn die Bürgerschaft dies täte, wäre es nicht von Erfolg gekrönt. 2,5 % der Wahlberechtigte würden binnen drei Monaten nach Beschlussfassung ein fakultatives Referendum hierzu erzwingen.
Und auch zu der Frage, wer in unserer Stadt für den Erlass von Gesetzen eigentlich zuständig ist, spricht Art. 48 unserer Verfassung eine deutliche Sprache: „Die Gesetze werden von der Bürgerschaft oder durch Volksentscheid beschlossen.“
Mit freundlichen Grüßen
Marc Buttler

