Die Stimmen sind ausgezählt, das vorläufige Ergebnis steht fest. Doch bis zum amtlichen Endergebnis, der konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft und der Wahl des Ersten Bürgermeisters steht noch einiges an: der Überblick.
3. März vorläufiges Endergebnis: Die Stimmen sind ausgezählt, das vorläufige Endergebnis steht fest Damit ist klar, welche Partei wie viele Sitze in der Bürgerschaft bekommt und welche Abgeordneten voraussichtlich dort Platz nehmen werden. Das vorläufige Endergebnis mit allen Details finden Sie beim Landeswahlleiter.
Einen ersten Überblick über die gewählten Abgeordneten bietet das Vorab-Handbuch der Bürgerschaft
In den kommenden Wochen treffen sich die neu gewählten Abgeordneten in informellen Sitzungen ihrer zukünftigen Fraktionen.
19. März amtliches Endergebnis: Das Wahlergebnis ist amtlich bestätigt, alle Stimmen sind final ausgezählt und überprüft. Nun verschickt der Landeswahlleiter auch offizielle Briefe an die Abgeordneten für die 23. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft.
26. März konstituierende Sitzung der Bürgerschaft: Die erste Sitzung der neugewählten Bürgerschaft muss innerhalb von vier Wochen nach der Wahl stattfinden. Die Alterspräsidentin oder der Alterspräsident eröffnet die Sitzung. Hierbei handelt es sich um das Mitglied, das der Bürgerschaft bereits am längsten angehört – also ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete mit viel Parlamentserfahrung. Er oder sie leitet die Sitzung bis eine neue Präsidentin oder ein neuer Präsident für die Legislaturperiode gewählt wurde. Das Vorschlagsrecht für dieses Amt hat die stärkste Fraktion. In dieser ersten Sitzung werden unter anderem auch mehrere Ausschüsse eingesetzt: Eingabenausschuss, Ausschuss für Verfassung, Geschäftsordnung und Wahlprüfung sowie der Europaausschuss.
In den Wochen danach verhandeln die Parteien über die Bildung einer Regierung. Wenn der Koalitionsvertrag unterzeichnet ist, findet in der darauffolgenden Bürgerschaftssitzung die Wahl des Ersten Bürgermeisters oder der Ersten Bürgermeisterin statt. Die neuen Senator:innen beruft der oder die Erste Bürgermeister:in, sie werden von der Bürgerschaft bestätigt.
Nach der Regierungsbildung können noch Nachrücker:innen in die Bürgerschaft einziehen, wenn bisher gewählte Abgeordnete auf die Senatsseite wechseln und ihre Sitze im Parlament nachbesetzt werden müssen.
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