Die Wandsbeker Bezirksversammlung hatte das Pilotprojekt Flaniermeile Volksdorf im Volksdorfer Ortskern aufgrund von Leitungsarbeiten durch Stromnetz Hamburg in den Mai 2022 verschoben.
Nachdem nun ein Eilantrag von Gewerbetreibenden vor dem Verwaltungsgericht Hamburg scheiterte, steht der achtwöchigen Erprobung der Flaniermeile nichts mehr entgegen.
Die Verkehrsmaßnahme „Flaniermeile Volksdorf“ soll für einen Zeitraum von acht Wochen vom 14. Mai bis zum 10. Juli 2022 stattfinden. Das Projektgebiet umfasst den Straßenzug Im Alten Dorfe ab dem Abzweig Dorfwinkel bis zur Straße Weiße Rose sowie im weiteren Verlauf die Claus-Ferck-Straße bis zur Einmündung Uppenhof. In den Straßen Im Alten Dorfe und Claus-Ferck-Straße gilt eine Einbahnstraßenregelung für den motorisierten Individualverkehr. Radverkehr wird auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt und ist auch entgegen der Einbahnstraßenrichtung zugelassen.
In dieser Zeit können Gewerbetreibende und Besucherinnen und Besucher direkt erleben, wie der Volksdorfer Ortskern durch eine Neugestaltung aussehen könnte. Durch verkehrsberuhigende Maßnahmen soll die Aufenthalts- und Lebensqualität erhöht werden. Entspanntes und grünes Einkaufen mit mehr Verweilmöglichkeiten ist das Ziel. In diesem Zusammenhang entfallen während der Flaniermeile alle öffentlichen Parkplätze. In den neuen Räumen entstehen Sitzgelegenheiten, zusätzliche Begrünung, mehr Platz für Außengastronomie und andere Aktionen.
Alle privaten Parkplätze, Kundenparkplätze und Tiefgaragen sind weiter zugänglich. Die Durchfahrt mit Auto und Fahrrad ist weiterhin möglich. Darüber hinaus sind Parkplätze für Taxen und Behinderte, Anlieferzonen und Bring-/Abholzonen (Kiss&Ride) im zentralen Bereich vorhanden. Mit dem Fahrdienst MOIA ist ein zusätzliches Angebot zur Mobilität vorhanden. Aufgrund der Umgestaltung waren bereits ab dem 9. Mai alle öffentlichen Parkplätze im Ortskern entfallen; der Rückbau ist bis spätestens 15. Juli 2022 abgeschlossen.
Bereits während der Flaniermeile erfolgen Verkehrszählungen und Befragungen von Anwohnerinnen und Anwohnern, Passantinnen und Passanten sowie Gewerbetreibenden. Darüber hinaus sind Workshops geplant, in denen die Flaniermeile bewertet wird. Die Ergebnisse der Evaluation werden auf einer Veranstaltung im Herbst 2022 öffentlich präsentiert.
Die Antragsteller hatten vor dem Verwaltungsgericht insbesondere Grundrechtsverletzungen in Form von Eingriffen in ihre Eigentumsrechte und die Berufsfreiheit gerügt, der Staat hätte u.a. die Pflicht, „auf das Bedürfnis des Aufrechterhaltens der öffentlichen Stellplätze vor ihren Gewerbebetrieben“ Rücksicht zu nehmen.
Diesem Ansinnen erteilte das Verwaltungsgericht eine deutliche Absage (Link zum Beschluss siehe unten). Ein drohender Eingriff in den geschützten Bereich der Berufsfreiheit sei schon nicht glaubhaft gemacht worden, für eine „eigentumsrechtlich gewährleistete Möglichkeit, in angemessener Nähe des Grundstücks zu parken oder Kundenparkplätze zu erhalten“ sah das Gericht ebenso keinen Raum. Drohende „schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile“ hätten die Gewerbetreibenden nicht nicht hinreichend dargelegt. Sie hätten lediglich pauschal auf bei Durchführung der Maßnahme angeblich zu erwartende Gewinneinbußen von 30-40 % verwiesen, ohne hierzu näheres zu erläutern. Das Verkehrskonzept sei schließlich von der Bezirksversammlung Wandsbek als dem für die Willensbildung zuständigen Organ beschlossen und gerade aufgrund des nur vorübergehenden Charakters der Maßnahme sei die Annahme eines drohenden schweren und unzumutbaren Nachteils nicht zu begründen.