SPD, Grüne und FDP handeln – auch, weil CDU und CSU im Kampf gegen die vierte Pandemiewelle nicht mehr ausreichend Verantwortung übernehmen. Der Bundestag hat darum mit den Stimmen der künftigen Ampelfraktionen das Infektionsschutzgesetz der ernsten Lage angepasst.
SPD, Grüne und FDP müssen derzeit beides gleichzeitig machen: den Koalitionsvertrag für eine Fortschrittsregierung verhandeln – und wirksame Regeln für den Kampf gegen Corona festlegen. Denn am 25. November läuft die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ aus. Mit dem überarbeiteten Infektionsschutzgesetz hat der Bundestag am Donnerstag ein Bündel zielgerichteter und rechtssicherer Instrumente beschlossen, um die Gesundheit der Menschen im Land zu schützen.
So sollen etwa 3- und 2-G-Regelungen für mehr Schutz sorgen: am Arbeitsplatz, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, im Restaurant oder auch in Kultureinrichtungen. Arbeitgeber:innen müssen ihren Beschäftigten Home-Office ermöglichen, wo immer es praktisch geht. Und für den besseren Schutz den Menschen in Pflegeheimen soll es regelmäßige Tests für Beschäftigte und Besucher:innen geben.
Wichtige Entscheidungen wieder ins Parlament holen
Auch Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen werden weiter möglich sein, wenn es die Lage vor Ort erfordert. Anders als in der Vergangenheit aber werden wichtige Entscheidungen, die auch Freiheitsrechte der Menschen berühren können, wieder in die Verantwortung der Parlamente gegeben – in den demokratischen Diskurs also. Und: Schulschließungen beispielsweise soll es nicht mehr flächendeckend über das ganze Land geben.
Denn die Lage heute ist anders als etwa vor einem Jahr: ebenso wie die Impfquote ist auch das Infektionsgeschehen sehr unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern. Die Inzidenz in Bayern zum Beispiel ist um ein Vielfaches höher als etwa in Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg, in Sachsen ist sie sogar fünf Mal so hoch wie in Bremen.
Notwendig und rechtssicher
Es geht also um wirksame Regeln, die zielgerichtet sind – und auch vor den Gerichten Bestand haben. „Wir reagieren mit notwendigen und rechtssicheren Maßnahmen auf die sehr schwierige Corona-Lage“, sagte die Gesundheitsexpertin der SPD-Fraktion Sabine Dittmar.
Zustimmung im Bundesrat
Der Bundesrat hat am Freitag die neuen Corona-Regeln einstimmig beschlossen. Damit können unter anderem 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen vorgegeben werden. Hier müssen Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test vorgezeigt werden. Beschäftigte und Besucher:innen in Pflegeheimen und Kliniken müssen generell Tests vorlegen. Außerdem kehrt die Homeoffice-Pflicht zurück. Weiterhin möglich sind auch Kontaktbeschränkungen, Vorschriften zum Abstandhalten, die Maskenpflicht und Zutrittsbeschränkungen nur auf Geimpfte und Genesene (2G). Auf der anderen Seite aber sind flächendeckende Schließungen von Schulen, Kitas, Betrieben und Geschäften vorerst nicht mehr möglich. Auch Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsmöglichkeiten und Schließungen von Restaurants sind mit dem neuen Gesetz tabu.