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Coronavirus SARS-CoV-2
SARS-CoV-2 (vormals 2019-nCoV) ist die Bezeichnung eines im Januar 2020 in der chinesischen Stadt Wuhan neu identifizierten Coronavirus.
Das Virus verursacht die Erkrankung namens COVID-19 (corona virus disease 2019) und ist Auslöser der COVID-19-Pandemie.
Die Pandemie hat zwischenzeitlich weltweit massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Folge. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat hierzu mehrere Allgemeinverfügungen und Verordnungen erlassen, von denen einige unten verlinkt.
Wichtige Telefonnummern
Hotlines der Behörden zum Coronavirus.
T: 040 / 428 284 000
Allgemeine Fragen zum Coronavirus, 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.
T: 116 117
Bei auftretenden grippeähnlichen Syptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116 117 telefonisch kontaktiert werden.
T: 39 905 – 302
Corona-Hotline der Handwerkskammer
Corona-Hotline der Wirtschaftsbehörde für Unternehmen und Selbständige
T: 42841 – 1497 (allgemein)
T: 42841 – 3637 (Industrie)
T: 42841 – 3512 (Hafen)
T: 42841 – 1648 (Einzelhandel)
T: 42841 – 1367 (Gastronomie)
Bürgertelefon des Bundesgesundheits-ministers
T: 030 / 34 64 65 100
Bürgertelefon des Kreises Stormarn
T: 04531 / 160 11 60
Bezirksamt Wandsbek
Gesundheitsamt
Robert-Schumann-Brücke 8
22041 Hamburg
T: 42881-3686
F: 4279-05499
E: Infektionsschutz@wandsbek.
hamburg.de
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte
F: 030 / 340 60 66 – 07
E: info.deaf@bmg.bund.de
E: info.gehoerlos@bmg.bund.de
Bleiben Sie gesund!
Es liegt jetzt an uns allen, die Ausbreitung von COVID-19 zu verlangsamen. Wir alle sind dazu aufgerufen, Menschenansammlungen zu vermeiden.
Coronavirus: So können Sie sich vor Ansteckung schützen
- Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch, das Sie danach wegwerfen. Ist keins griffbereit, halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase. Dann: Hände waschen!
- Regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife waschen.
- Das Gesicht nicht mit den Händen berühren, da die Erreger des Coronavirus über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen und eine Infektion auslösen können
- Mindestens 1,5 m Abstand zu Menschen halten!
- Desinfektionsmittel sind in der Regel überflüssig – sie können sogar zu Nachlässigkeit in wichtigeren Bereichen führen.
- Medizinische Maske bzw. FFP2-Maske tragen (insbes. in Innenräumen).
Weitere Informationen und Links
Weitere Informationen.
Fragen und Antworten
- NDR: Coronavirus – Hier bekommen Sie Hilfe in Hamburg
- Bundesministerium für Gesundheit: Ihre Fragen - unsere Antworten zum neuartigen Coronavirus / COVID-19
- Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache
- Robert Koch Institut: Neuartiges Coronavirus in Deutschland
- Robert Koch Institut: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
Fallzahlen
- Corona-Zahlen in Hamburg (hamburg.de/corona-zahlen)
- coronahh.de
- RKI: Fallzahlen in den Bundesländern und Landkreisen
- ourworldindata.org/coronavirus
- Johns Hopkins: Coronavirus COVID-19 Global Cases
- Financial Times: Coronavirus
- ncov2019.live (Avi Schiffmann)
- www.corona-in-zahlen.de
- spiegel.de: Live-Daten zum Coronavirus
- abendblatt.de: Interaktive Karte
- COVID-19 Statistiken D (corona-sh.de)
Weitere Internetseiten zu COVID-19
Übersicht über Allgemeinverfügungen und Verordnungen
- hamburg.de: Aktuelle Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO
- HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO vom 31.03.2022 (HmbGVBl 2022, 197) Neuerlass der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
- 30. HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (ab 25.01.2021), Dreißigste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Verordnung vom 21. Januar 2021 (HmbGVBl. S. 25)
- 29. HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (ab 25.01.2021), Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Verordnung vom 19. Januar 2021
- HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (ab 16.12.2020), Verordnung vom 14. Dezember 2020 (HmbGVBl. S. 659)
- HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (ab 01.12.2020)
- 27. November 2020 Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (ab 01.12.2020)
- 30. Oktober 2020 Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (ab 02.11.2020)
- 23. Oktober 2020 Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab 26. Oktober 2020)
- 16. Oktober 2020 Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab 17. Oktober 2020)
- 13. Juli 2020 Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab 15. Juli 2020)
- 30. Juni 2020 Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab 1. Juli 2020)
- 18. Juni 2020 Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 26. Mai 2020 (gültig ab 18. Juni 2020) - Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 18. bis 30. Juni 2020
- Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (15. Juni 2020)
- Allgemeinverfügung vom 22.03.2020
- 19.03.2020 Allgemeinverfügung zur befristeten Ausnahme vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus
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