Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit einem sog. „Hängebeschluss“ die Umsetzung des Bebauungsplans Bramfeld 70 (Mützendorpsteed)“ vorerst gestoppt.
Anwohner hatten sich vor Gericht u.a. gegen Baumfällmaßnahmen mit der Begründung gewehrt, es solle sich bei den zu fällenden Bäumen im Blockinnenbereich formal um einen Wald im Sinne des Waldgesetzes handeln.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, als oberste „Waldbehörde“ der Stadt, an deren Entscheidungen das Bezirksamt Wandsbek gebunden ist, geht an dieser Stelle stattdessen lediglich vom Bestehen einer Grünfläche aus, selbiges nimmt auch der Bebauungsplan an. Für diesen besteht Vorweggenehmigungsreife, die Umsetzung, insbesondere Fällmaßnahmen waren damit möglich und standen unmittelbar bevor.
Das Verwaltungsgericht ordnete nunmehr auf Antrag einiger Anwohner die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die erteilte Baugenehmigung bis zur abschließenden Entscheidung im Eilverfahren an.
Eine Entscheidung ob der Bebauungsplan rechtmäßig ist, ist mit dieser Entscheidung ausdrücklich nicht verbunden. Die Erfolgsaussichten der rechtlichen Maßnahmen der Anwohner schätzte das Gericht zudem als „offen“ ein, es wollte in der Kürze der Zeit aber auch nicht ausschließen, dass es sich bei den Pflanzen im Blockinnenbereich tatsächlich formal um einen Wald im Sinne des § 1 Waldgesetz handeln könnte. Dies würde insbesondere das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen.
Baumfällungen während des laufenden Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes hätten zu unumkehrbaren Beeinträchtigungen möglicherweise bestehender Rechte der Anwohner führen können, eine Baumfällung wäre auch nicht rückgängig zu machen, daher konnten sich die Anwohner mit ihrem Antrag, Rodungsmaßnahmen zu stoppen, vorerst durchsetzen.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der vorgesehenen sollen im Blockinnenbereich zwischen Mützendorpsteed, Trittauer Amtsweg, Bramfelder Chaussee und Hildeboldtweg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung mit Geschosswohnungsbauten geschaffen werden. Im Rahmen des Vorhabens ist die Errichtung mehrerer Gebäude im geförderten Wohnungsbau mit insgesamt 67 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage vorgesehen. Über das Vorhabengebiet soll eine öffentlich zugängliche Wegeverbindung vom Mützendorpsteed zur Bramfelder Chaussee geführt werden. Die Erschließung soll von der Straße Mützendorpsteed durch eine neue öffentliche Straße mit Wendekehre erfolgen.
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- BB (14.03.2019): Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 70 wird ausgelegt.
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- BPlan Bramfeld 70 – Vorhaben- und Erschließungsplan (PGH)