Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 70 (Mützendorpsteed) gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635) öffentlich auszulegen.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Bramfeld 70 sollen im Blockinnenbereich zwischen Mützendorpsteed, Trittauer Amtsweg, Bramfelder Chaussee und Hildeboldtweg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung mit Geschosswohnungsbauten geschaffen werden. Im Rahmen des Vorhabens ist die Errichtung mehrerer Gebäude im geförderten Wohnungsbau mit insgesamt 67 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage vorgesehen. Über das Vorhabengebiet soll eine öffentlich zugängliche Wegeverbindung vom Mützendorpsteed zur Bramfelder Chaussee geführt werden. Die Erschließung soll von der Straße Mützendorpsteed durch eine neue öffentliche Straße mit Wendekehre erfolgen.
Benachbarte Flächen außerhalb des Vorhabengebiets sind mit einer bestehenden Reihenhausbebauung in das Plangebiet einbezogen, um die Bestandsbebauung planungsrechtlich zu sichern und perspektivisch eine maßvolle Weiterentwicklung der Wohnbebauung zu ermöglichen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan), die umweltrelevanten Informationen, Fachgutachten sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der Zeit vom 15.03.2019 bis einschließlich 15.04.2019 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Planunterlagen bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die genannten Planunterlagen können im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden:
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
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