Farmsen-Berne vor fünfzig Jahren.
Im Februar 1970 befasst sich der Berner Bote (Doppelausgabe Jan./Feb.) u.a. mit der Einführung der Lohnfortzahlung für Arbeiter ab 1970, neue Pavillons für Abc-Schützen, Bußgelder gegen unzulässige Mietforderungen und der Alten-Tagesstätte und Altenwerkstatt Berner Schlosspark e.V.Zitate aus dem Berner Boten vom Januar / Februar 1970
Lohnfortzahlung praktisch gesehen (Seiten 8-10, Auszug)
Für alle Arbeitnehmer, für Arbeiter und Angestellte, gilt vom 1. Januar 1970 an bei Krankheit gleiches Recht: Wie die Angestellten – bereits seit 1931 – haben vom neuen Jahr an auch Arbeiter gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch für Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zu sechs Wochen, wenn sie wegen Arbeitsunfähigkeit oder der Gewährung einer Kur nicht mehr weiterarbeiten können. Krankengeld von der Krankenkasse gibt es erst nach Ablauf des Fortzahlungsanspruches auf Entgelt des Arbeitgebers.
Das Lohnfortzahlungs-Gesetz hat die Arbeiter nicht nur gesellschaftspolitisch mit ihren Angestellten-Kollegen gleichgestellt: Auch der materielle Vorteil, den die gesetzliche Neuregelung mit sich bringt, ist beachtlich. So werden die Beitragssätze am 1. Januar 1970 drastisch gesenkt werden: Von derzeit noch zwischen zehn und elf auf sieben bis neun Prozent. Das fortgezahlte Arbeitsentgelt erhöht auch die Rente.
Anspruch auf Lohnfortzahlung haben alle Arbeiter. Auf ihre Staatsangehörigkeit und darauf, ob sie sozialversicherungspflichtig sind, kommt es nicht an.
Dem Arbeiter ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen, das ihm für eine regelmäßig abgeleistete Arbeitszeit zustände. Erhält der Arbeiter Akkordlohn, so wird der Durchschnittsverdienst fortgezahlt, den er in der für ihn maßgebenden Arbeitszeit erzielt hätte.
Alle Veränderungen im Arbeitsverhältnis wirken sich auf die Höhe des weiterzuzahlenden Entgeltes aus; z.B. Verkürzung der Arbeitszeit, Erhöhung des Stundenlohnes durch Tarifvertrag usw.
Dem Arbeitgeber ist es verwehrt, sich von der Verpflichtung zur Entgelt-Fortzahlung dadurch zu befreien, dass er die Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters zum Anlass einer Kündigung nimmt.
Um den Arbeitgebern, die in der Regel nicht mehr als zwanzig Beschäftigte haben, das Risiko der Lohnfortzahlung „kalkulierbar“ zu machen, sieht das Lohnfortzahlungs-Gesetz für sie ein Ausgleichsverfahren vor: Sie bekommen von der Krankenkasse 80 Prozent ihrer Aufwendungen zurück.
Der Bund gewährt als Übergangshilfe für Kleinbetriebe, die am Ausgleichsverfahren teilnehmen, insgesamt 525 Mio. Mark. Günter Schneider
40 neue Pavillons für Abc-Schützen (Seite 13)
Die Schulbehörde hat 40 weitere Pavillons mit 80 Klassen für 8 Mio. Mark über die im Haushaltsplan vorgesehen Schul-bauten und Pavillons hinaus bestellt. Dadurch soll die Einschulung der Abc-Schützen im August 1970 gesichert werden. Die Deckung soll aus entstehenden Haushaltsresten oder zusätzlichen Mitteln im Laufe des Jahres 1970 gesucht werden.
Bußgeld wegen überhöhter Miete festgesetzt (Seite 14)
Eine Geldbuße von 1700 DM hat das Bezirksamt Eimsbüttel gegen den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses festgesetzt, weil er trotz schriftlicher Belehrung nicht bereit war, von preisrechtlich unzulässigen Mietforderungen Abstand zu nehmen.
Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen nach den Bestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes der Mietpreisbindung (Kostenmiete). Auch wenn die öffentlichen Mittel freiwillig vorzeitig zu- rückgezahlt worden sind, bleibt die Mietpreisbindung noch für eine begrenzte Zeit bestehen
Alten-Tagesstätte und Altenwerkstatt Berner Schlosspark e.V. Berner Allee 31b
Dieses Tagesheim ist montags bis freitags von 14-18 Uhr für alle älteren Damen und Herren geöffnet. Zur kostenlosen Verfügung stehen bereit: Gemütliche Gesellschaftszimmer, Nähstube, Spiel- und Unterhaltungszimmer (Skattische, Billard, Tischfußball, Musikbox, Modelleisenbahn usw.). In der Werkstelle modernste Hobbymaschinen sowie Bastelräume. Kaffee, Fleischbrühe u.a. Getränke auf Wunsch.
Preis-Skat (nur für Rentner) jeden Donnerstag von 14-18 Uhr.
Die Sozialabteilung Altenhilfe Ortsamt Bramfeld hält jeden Donnerstag von 12:30 -13;30 Uhr Beratungsstunden in der Altentagesstätte und Altenwerkstatt ab, um damit alten Freunden eventuell lange Wege zu ersparen. Die Fürsorgerin Frau Martin bittet um Ihren Besuch.
Anmerkung der Redaktion:
Als die Kindertagesstätte in das Berner Schloss zu Beginn des Jahres 1968 umzog, war im dadurch freiwerdenden Gebäude im Schlosspark die Nachnutzung für eine Alten-Tagesstätte und Altenwerkstatt möglich geworden. Am 26. November 1968 wurde sie eröffnet.
Im Zuge der Umgestaltung des Berner Parks in den achtziger und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts wurden nach und nach alle Gebäude (Ausnahme das Schloss) entfernt, darunter auch das Gebäude der Alten-Tagesstätte und Altenwerkstatt.
Ende der Zitate aus dem Berner Boten vom Februar 1970
Heiner Widderich