Die Grundrente kommt! Die Verhandlungen in der Koalition waren nicht einfach
und die SPD konnte sich nicht in allen Punkten durchsetzen. Bereits 2012 hatte die SPD eine Solidarrente gefordert, die die Menschen erreicht und nicht zu Bittstellern macht. Letztlich wurde in der Koalition mit CDU/CSU aber dennoch ein sozialpolitischer Meilenstein erreicht.
Die Lebensleistung vieler Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet sowie Kinder großgezogen und Angehörige gepflegt haben, wird endlich anerkannt – ohne zum Amt gehen zu müssen.
Für die SPD war das immer eine Frage des Respekts, für die Menschen, die jahrzehntelang die Leistungsträger unseres Alltags sind und waren, für Frisöre, Verkäuferinnen, Paketboten und viele andere.
Unter den 1,2 bis 1,5 Mio. Menschen die profitieren, sind besonders viele Frauen und ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner. Die Grundrente ist zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Nach einem langen Arbeitsleben muss man sich – auch bei geringem Einkommen – auf die Rente verlassen können.
Nachweise müssen nicht selbst erbracht werden. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jenen, die Anspruch auf die Rente haben, den Betrag automatisch aus. Voraussetzung für die Grundrente ist das Erreichen von 35 Jahren „Grundrentenzeiten“. Dies sind Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigungs-/Tätigkeits- oder Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kindererziehung, Pflege und Antragspflichtversicherung von Selbständigen, sowie rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation oder Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege.
Für diese Zeiten werden die durchschnittlichen Entgeltpunkte um einen Zuschlag erhöht, dies sind „Grundrentenbewertungszeiten“. Außerdem werden beim Zuschlag auch Kindererziehungszeiten mit (ab 1992) geborenen Geschwistern berücksichtigt, die wegen Gleichzeitigkeit höhergewertet werden.
Die durchschnittlichen Entgeltpunkte für „Grundrentenbewertungszeiten“ (jedoch höchstens 35 Jahre) werden aufgewertet, maximal auf 0,8 Entgeltpunkte. Durch die Grundrente wird es zu keinen Beitragserhöhungen kommen. Finanziert wird sie durch einen höheren Steuerzuschuss in die Rentenkasse – Geld, das unter anderem durch die Einführung der Finanztransaktionssteuer zur Verfügung steht.
Die Union hatte sich lange auf die so genannte „Bedürftigkeitsprüfung“ festgelegt, das heißt: Die komplette Offenlegung der eigenen finanziellen Situation – und des Ehepartners. Nun muss nicht erst das Familienauto oder das geerbte Häuschen der Oma verkauft werden, bevor man Grundrente beantragen kann.
Die Auseinandersetzung um diesen Punkt hat viel Zeit gekostet. Der jetzt vereinbarte Kompromiss ist tragbar, weil lediglich eine einfache Einkommensprüfung zugrunde gelegt wird. Das macht die Rentenkasse.
Niemand muss also aufs Amt und einen eigenen Antrag für die Grundrente stellen. Wie auch bei den Regelungen zum sogenannten Unterhaltsrückgriff, also der Verpflichtung von Kindern, die Pflegeheimkosten ihre Eltern zu finanzieren, die ab 01.01.2020 überhaupt erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 € einsetzt, hat die SPD ein weiteres Mal in der großen Koalition etwas Konkretes für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen erreicht.
Marc Buttler