Zum Entwurf des Bebauungsplans Bramfeld 73 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den vorliegenden umweltbezogenen Informationen wird noch bis einschließlich 3. Mai 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.
Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von zusätzlichem Wohnungsneubau sowie gemischter Nutzungen, wie kleinerer Gewerbeeinheiten sowie sozialer oder kultureller Einrichtungen, insbesondere an der sogenannten Magistrale „Bramfelder Chaussee“, geschaffen werden.
Der Bebauungsplan Bramfeld 73 dient der Innenentwicklung, erfüllt die Voraussetzungen nach § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Beitragsbild: Lage des vorgesehenen Bebauungsplangebiets Bramfeld 73 Bild: © Bezirksamt Wandsbek / Kartengrundlage: LGV Hamburg