Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Familiensenatorin Dr. Melanie Leonhard haben einen Vertrag zur Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ in Hamburg unterzeichnet.
Bis 2022 erhält Hamburg rund 121 Mio. € vom Bund. Das Geld wird in mehr Personal zur Betreuung der Kinder fließen.
Mit der Unterzeichnung vereinbaren Hamburg und der Bund, wie die 121 Mio. € aus dem Gute-KiTa-Gesetz die frühkindliche Bildung stärken sollen. Im Mittelpunkt steht dabei die Verbesserung des Betreuungsschlüssels und damit die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Krippen und KiTas.
Künftig wird eine pädagogische Fachkraft in der Krippe maximal vier Kinder betreuen. Das Verhältnis soll schrittweise bis zum 1. Januar 2021 verbessert werden (von 1:5,1 in 2018). Hamburg hat unter dem SPD geführten Senat schon heute ein bundesweit vorbildliches System der Kindertagesbetreuung.
Die fünfstündige KiTa-Betreuung ist seit 2014 für alle Familien beitragsfrei. Um allen Kindern einen Platz zu bieten, werden kontinuierlich weitere KiTas eröffnet und gefördert. In Zukunft soll sich noch mehr die Qualität der Betreuung weiter verbessern.
Dabei hilft das Bundesprogramm. Denn in die KiTa zu gehen, bedeutet frühe Bildung und gute Betreuung und damit einen guten Start ins Leben von Beginn an. Hamburg gibt dafür viel Geld aus – und das ist gut angelegt. Die zusätzliche Unterstützung des Bundes trägt dazu bei, dass nun auch die Rahmenbedingungen für pädagogische Arbeit in den KiTas weiter verbessert werden können, während darüber hinaus zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Die Bundesmittel decken allerdings nur einen Teil der Mehrkosten ab, die durch die Qualitätsverbesserungen auf Hamburg zukommen. Allein in den Jahren 2019 – 2022 investiert Hamburg zusätzliche 227 Mio €. Insgesamt gibt Hamburg jährlich für Kindertagesbetreuung rund eine Mrd. € aus.
Etwa 89.000 Kinder werden in über 1.100 KiTas betreut. Rund 16.000 pädagogische Fachkräfte sind in den Einrichtungen tätig. Für alle Eltern ist die fünfstündige Betreuung inklusive Mittagessen kostenlos.
Die für Hamburg mit dem Bund vereinbarte Maßnahme zur Steigerung der pädagogischen Qualität korrespondiert mit dem Beschluss der Hamburger Bürgerschaft vom September 2018, mit dem die Verbesserungen des Betreuungsschlüssels im Krippen- und auch im Elementarbereich bereits gesetzlich abgesichert wurden.
Der Beschluss der Bürgerschaft sieht zudem vor, dass die Hamburg für den KiTa-Bereich zufließenden Bundesmittel für die gesetzlich beschlossenen Standardverbesserungen einzusetzen sind. In dem nun vorliegenden Vertrag halten der Bund und das Bundesland Hamburg fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.
Lars Pochnicht