Dem Erbbaurecht soll in Hamburg eine stärkere Bedeutung bei der Stadtentwicklung zukommen.
Das sieht ein gemeinsamer Antrag von Sozialdemokraten und Grünen vor, der Ende 2018 von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen wurde.Im Rahmen eines neuen bodenpolitischen Grundsatzkonzeptes soll dem Erbbaurecht bei städtischen Grundstücksvergaben Vorrang gegenüber Verkäufen eingeräumt werden. Außerdem sollen Grundstücke für den frei finanzierten Mietwohnungsbau nur noch mit einer festgelegten maximalen Miethöhe und Bindungsfristen vergeben werden. Die Regierungsfraktionen prüfen daher eine zehnjährige Obergrenze von 10 € pro qm. Rot-Grün tritt zudem für eine enge Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein, um im Sinne einer gemeinwohlorientierte Grundstücksentwicklung das Potential von Bundesgrundstücken für den Bau bezahlbarer Wohnungen zu erschließen.Zum Regierungsantritt 2011 hat die SPD die durch den CDU-Senat praktizierte Politik Grundstücke zum Höchstpreis zu verkaufen beendet und die Konzeptausschreibung bei Verkauf von öffentlichen Flächen eingeführt. SPD und Grüne wollen diese Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Bodenpolitik weiterentwickeln und den städtischen Einfluss stärker und länger verankern. Mit dem neuen Grundsatzkonzept wird deshalb der bevorzugte Gebrauch von Erbpacht festgeschrieben. Das bedeutet auch, dass die bisherige Praxis der Stadt, aktiv Erbbaurechtnehmern Grundstücke zum Kauf anzubieten, beendet wird. Hier wird nun die Verlängerung solcher Rechte im Vordergrund stehen. Alle Maßnahmen betreffen vor allem Grundstücke für beziehungsweise mit Mehrfamilienhäusern.
Auch auf Bundesebene soll sich etwas bewegen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verfügt in Hamburg über geeignete Flächen. Dieses Potential gilt es für Hamburg zu heben. Mit dem Bund soll daher verhandelt werden, bundeseigene Flächen in Hamburg gemeinwohlorientiert zu entwickeln. In den zuständigen Gremien sitzen mittlerweile verantwortliche, die hautnah wissen, welche Herausforderungen eine Metropole wie Hamburg zu bestehen hat. Der neue Chef der BImA, Christoph Krupp, ist ehemaliger Bezirksamtsleiter von Bergedorf und war Leiter der Hamburger Senatskanzlei.
Mit diesen neuen Maßnahmen werden die bisherigen Anstrengungen der vergangenen Jahre mit zahlreichen Maßnahmen wie Sozialen Erhaltungsverordnungen, individuelle Kappungsgrenzen und Umwandlungsverordnungen fortgeführt. Das Ziel bleibt die Lage am Hamburger Wohnungsmarkt zu verbessern. Die vorrangige Nutzung der Erbpacht behält die künftigen Generationen im Blick und stellt sicher, dass städtischer Grund und Boden langfristig den Hamburgerinnen und Hamburgern zugutekommt. Seit 2011 wurden Dank der neuen, von der SPD eingeführten Instrumente der Wohnungsbaupolitik in Hamburg bereits mehr als 50.000 neue Wohnungen geschaffen. Diese Zahl soll weiter ausgebaut werden, um mehr günstigen Wohnraum zu ermöglichen.
Lars Pochicht