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21-3834 BPlan Farmsen-Berne 39
Drucksache
21-3834 (Planungsausschuss 14.09.2021)
Bebauungsplanverfahren Farmsen-Berne 39 – Lienaustraße / Berner Allee
– Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
– frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorlage
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Sachverhalt
A. Anlass und Ziel der Planung
Im Zuge der Umnutzung der unter Denkmalschutz stehenden und 2016 geschlossenen Schule an der Lienaustraße soll Wohnungsbau auf städtischen Flächen des bisherigen Schulgeländes an der Lienaustraße ermöglicht werden, auf denen derzeit u. a. Nebenbauten und Pavillons der Schule und eine Kindertagesstätte stehen. Auf dieser Fläche (Baufeld 1) sind etwa 69 neue Wohnungen angedacht, für welche die Bestandsgebäude abgerissen werden sollen. Miteinbezogen in die Planung werden soll zudem die südwestlich des Schulgeländes ansässige Friedenskirche und die sich auf dem Kirchengrundstück befindliche Kindertagesstätte, die durch einen Neubau mit darüber liegendem, ergänzenden Wohnungsbau im Umfang von etwa 16 Wohneinheiten ersetzt werden soll.
Gemeinsam soll an diesem Standort eine neue Wohnbebauung mit insgesamt etwa 85 neuen Wohnungen entwickelt werden. Auf dem Baufeld 1 sollen etwa 25 Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende (sogenannte WA-gebundene Wohnungen), etwa 23 geförderte Wohnungen im 1. Förderweg sowie 21 frei finanzierte Wohnungen realisiert werden. Zudem sollen Angebote für die Altersgruppe der Senioren geschaffen und Baugemeinschaften berücksichtigt werden. Als Projektentwickler wurde die Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (steg) durch den LIG beauftragt.
Der Wohnungsneubau ist nicht mit dem geltenden Planrecht zu realisieren, wodurch es der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes bedarf.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, auf den in Rede stehenden Flächen Wohnnutzung zu ermöglichen. Weitere Ziele der Planung sind es, die vorhandenen Freiflächen und Wegeverbindungen zu sichern und zu qualifizieren. Das Baufeld 1 soll nach Planrechtschaffung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Zielsetzungen über eine Konzeptausschreibung aktiviert und die Realisierung der geplanten Bebauung dahingehend vertraglich abgesichert werden. Das angestrebte Verfahren wird daher als sog. Angebotsbebauungsplan durchgeführt.
B. Städtebauliches und sozialräumliches Umfeld
Auf dem Grundstück der ehemaligen Schule Lienaustraße befinden sich neben dem bis zu viergeschossigen, denkmalgeschützten Fritz-Schumacher-Gebäude der Schule noch ein Spielplatz, ein Parkplatz und eine Kindertagesstätte. Hier soll nach Sanierung das Kultur- und Bildungszentrum Berne entstehen, in welches neben der bestehenden Kindertagesstätte kulturelle Nutzungen mit Stadtteilbezug sowie die Geschäftsstelle des TuS Berne untergebracht werden sollen. Der östlich angrenzende Fußballplatz des TuS Berne soll mit verschiedenen Maßnahmen erneuert werden.
Das unmittelbare städtebauliche Umfeld im Nordwesten an der Lienaustraße und im Südosten an der Berner Allee ist durch freistehende eingeschossige Ein- und Zweifamilienhausbebauung geprägt, welche der Gartenstadt Berne zuzuordnen sind. Östlich des Fußballplatzes, an der Straße Kleine Wiese belegen, besteht eine eingeschossige Reihenhausbebauung, während die andere Straßenseite wiederum durch Ein- und Zweifamilienhausbebauung geprägt ist.
Südlich des Plangebiets und östlich entlang des Sportplatzes und des ehemaligen Schulgebäudes verläuft die Landschaftsachse der Berner Au. Nordöstlich des Plangebiets befindet sich der Berner Wald. Südlich des Plangebiets befindet sich das LSG Farmsen mit einer Waldfläche sowie die Berner Au mit einem begleitenden Wanderweg. Die an die Berner Au angrenzenden Bereiche sind als Überschwemmungsgebiete gekennzeichnet. Dies umfasst insbesondere die Bereiche östlich des ehemaligen Schulgebäudes und die gesamten Sportflächen. Das Plangebiet und die angrenzenden Bereiche sind durch einen umfangreichen und erhaltenswerten Baumbestand geprägt. Eine bestehende Wegeverbindung verläuft an der östlichen Grenze des Plangebiets und verbindet die Berner Allee mit der Lienaustraße. Eine weitere Fußwegeverbindung führt von der Lienaustraße zu einem Spielplatz, der sich an der Grundstücksgrenze zum Kirchengrundstück befindet.
In etwa 20-minütiger fußläufiger Entfernung vom Plangebiet ist das Nahversorgungszentrum Berne zu erreichen.
Am südwestlichen Ende des Plangebiets liegt die Bushaltestelle „Lienaustraße“, welche von den Linien 17, 117 und dem Nachbus 617 angefahren wird. Die nächstgelegene U-Bahnstation ist die U1 Berne, welche vom Plangebiet aus in etwa 15 Minuten zu Fuß zu erreichen ist.
In Farmsen-Berne wohnen mit Stand 2019 35.454 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Vergleich zum Bezirk und zur Gesamtstadt fällt der Anteil der unter 18-Jährigen etwas höher aus. Der Anteil der über 65-Jährigen liegt etwas unter dem bezirklichen Wert und gleichzeitig etwas über dem gesamtstädtischen Wert.
Ein Unterschied zeigt sich bei der Bevölkerungsdichte. Diese fällt mit 4.310 Einnw./qm deutlich höher aus, als im Vergleich zum Bezirk (2.989 Einw./qm) und zur Gesamtstadt (2.507 Einw./qm). Im Jahr 2019 konnte Farmsen-Berne ein positives Wanderungssaldo von +719 Zuzügen verzeichnen.
Der Anteil an Einpersonenhaushalten in Farmsen-Berne liegt erheblich unter dem gesamtstädtischen Wert. Der Unterschied zum Bezirk fällt etwas geringer aus, aber auch hier liegt der Anteil im Stadtteil unter dem Bezirksdurchschnitt. Gegensätzlich stellt sich die Lage bzgl. der Haushalte mit Kindern dar. Dieser Anteil liegt in Farmsen-Berne sowohl über dem bezirklichen als auch über dem gesamtstädtischen Wert. Gleichermaßen verhält es sich mit dem Anteil von Haushalten mit Alleinerziehenden.
Der Anteil an Arbeitslosen in Farmsen-Berne entspricht in etwa dem Bezirkswert und liegt etwas unter dem hamburgweiten Wert. Der Anteil an jungen Arbeitslosen (15 bis unter 25 Jahre) ist fast identisch mit dem Wert des Bezirks und der Gesamtstadt. Im Vergleich zum Bezirk beziehen in Farmsen-Berne weniger Menschen Grundsicherung im Alter, wobei der Unterschied nicht sehr erheblich ist. Im Vergleich zur hamburgweiten Betrachtung fällt der Anteil sowohl im Stadtteil, als auch im Bezirk geringer aus.
In Bezug auf die durchschnittliche Wohnungsgröße kann Farmsen-Berne als durchschnittlicher Wohnstandort bezeichnet werden. Die durchschnittliche Wohnungsgröße in Farmsen-Berne (76,1 qm) ist fast identisch mit dem hamburgweiten Durschnitt (76,2 qm). Der bezirkliche Durchschnitt fällt hingegen höher aus (83,6 qm). Gleichermaßen verhält es sich mit der durchschnittlichen Wohnfläche pro Einwohner (Farmsen-Berne 37,5 qm; Wandsbek 41,3 qm; Hamburg 38,8 qm).
Deutlich höher fällt mit 9 % der Anteil an Sozialwohnungen im Stadtteil aus (Wandsbek 7,3 %; Hamburg 8 %). Fast ein Drittel dieser Sozialwohnungen (30,2 %) fällt bis 2024 aus der Bindung.
Farmsen-Berne gehört zu den Stadtteilen, die bis zum Jahr 2035 einen starken Bevölkerungsanstieg verzeichnen werden. Folglich ist es von großer Bedeutung, im Stadtteil unterschiedlichste Begegnungsräume für soziale Zwecke (Spielplätze, Nachbarschaftstreffs etc.) zu schaffen.
Der Anteil der unter 6-Jährigen wird in diesem Zusammenhang ebenfalls ansteigen. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die bestehenden Kindertagesstätten erhalten und ausgebaut werden, bzw. neue Kindertagesstätten geschaffen werden.
C. Bebauungs- und Freiraumkonzept
Die steg hat in Zusammenarbeit mit RHWZ Architekten und Treibhaus Landschaftsarchitekten einen Entwurf eines Bebauungs- und Freiraumkonzepts erarbeitet, das sich im Bereich des Geltungsbereiches des zukünftigen Bebauungsplanes in zwei Baufelder gliedert.
Im Bereich der derzeitigen Nebenanlagen der Schule sollen fünf Baukörper entstehen, wovon sich vier Baukörper um eine mittig gelegene Spielplatzfläche gruppieren und der fünfte Baukörper nordwestlich dieses Ensembles als Solitär angedacht ist. Die fünf geplanten Baukörper sollen insgesamt etwa 69 Wohneinheiten umfassen und mit zwei bis vier Vollgeschossen realisiert werden.
Es ist vorgesehen, die Gebäude im Energieeffizienz-Standard KfW 55 zu errichten. Zudem sollen sie über begrünte, leicht geneigte Dachformen verfügen, die sie mit der benachbarten Gartenstadt Berne verbinden soll.
Zur Vermeidung potenzieller Lärmkonflikte zwischen der geplanten Wohnnutzung und dem östlich angrenzenden Sportplatz soll durch noch zu prüfende passive Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt werden, dass die vorhandene Sportplatznutzung nicht eingeschränkt wird.
Die Erschließung der Neubauten soll über eine von der Berner Allee abgehende Wendekehre erfolgen, die zwischen den Neubauten und dem Sportplatz liegt. Der ruhende Verkehr soll zukünftig in einer offenen oberirdischen Stellplatzanlage im südlichen Bereich des angrenzenden Sportplatzes untergebracht werden. Hier sind nach derzeitigen Stand der Planung etwa 24 Stellplätze für die zukünftigen Bewohner und 50 Stellplätze für den Sportverein angedacht. Nördlich der Wendekehre sind zudem sechs Besucherstellplätze (davon zwei Behindertenstellplätze) geplant.
Begleitend zu den Neubauten sollen die Freianlagen des Grundstückes gestalterisch aufgewertet werden und unter Berücksichtigung von notwendigen Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen neben gemeinschaftlich nutzbaren Freiflächen die erforderlichen Kinderspielflächen aufnehmen.
Auf dem Grundstück der Kirche sollen die bestehenden eingeschossigen Nebenbauten der Kirche und die bestehende Kindertagesstätte durch zwei neue zweigeschossige Gebäude zuzüglich Dachgeschoss ersetzt werden. Die Gebäude sollen im Erdgeschoss miteinander verbunden werden. Sie umschließen die innenliegende Freifläche des Grundstücks, auf die der Außenbereich der Kindertagesstätte angeordnet werden soll, hofartig. Im Erdgeschoss soll weiterhin die Kindertagesstätte angesiedelt sein, während darüber ca. 15 Wohnungen errichtet werden sollen.
Die Wohnungen im südlichen Gebäude werden über die Berner Alle erschlossen und die Wohnungen im nördlichen Anbau über die Lienaustraße. Für den ruhenden Verkehr sind hier etwa 15 weitere Stellplätze angedacht.
Darüber hinaus soll im Zuge der Planung die in Nord-Süd-Richtung entlang der Ostgrenze des Plangebiets verlaufende, öffentliche Wegeverbindung erhalten blieben und eine gestalterische Aufwertung erfahren.
D. Plangebiet, geltendes Planrecht, Planbedarf
Das vorgesehene Plangebiet liegt im Stadtteil Farmsen-Berne im Bezirk Wandsbek. Es betrifft das Flurstück 3658 im Eigentum des evangelisch-lutherischen Kirchengemeindeverbands Rahlstedt die Flurstücke 5400, 5444, 5253, 5254 und 3168 und anteilig 3170 im Eigentum der FHH sowie die Stichstraße, die von der Berner Allee abgehend das Plangebiet erschließt.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Baustufenplans Farmsen vom 20. Mai 1955, welcher den Großteil des Plangebiets als Fläche mit besonderer Nutzung mit der Zweckbestimmung Jugendheim und Kirche festsetzt. Der Lienauplatz (Verkehrsinsel) zwischen Berner Allee und Lienaustraße an der südwestlichen Spitze des Geltungsbereichs ist als öffentliche Grunanlage festgesetzt. Der Baustufenplan trifft im Bereich des Plangebiets keine Festsetzungen für das Maß der baulichen Nutzungen. Aus dem Baustufenplan sind als Straßen die Berner Allee, die Lienaustraße sowie die ehemalige St. Jürgen-Straße, die am östlichen Rand des Plangebiets verläuft und heute als Fußwegeverbindung genutzt wird, zu entnehmen.
Der geplante Wohnungsneubau für das Baufeld 1 liegt im Bereich der im Baustufenplan als Fläche mit besonderer Nutzung mit der Zweckbestimmung Jugendheim festgesetzten Fläche. Für den Teilbereich 2 gilt entsprechend die Zweckbestimmung Kirche. Für die Realisierung der geplanten Nutzungen ist entsprechend die Schaffung neuen Planrechts erforderlich.
Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 stellt das Plangebiet zum Großteil als Wohnbaufläche dar. Am südlichen und östlichen Rand stellt der Flächennutzungsplan Grünflächen dar, durch die parallel zur Berner Allee Wasserflächen verlaufen. Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach §13a BauGB als Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung durchgeführt.
Im Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 ist für das Plangebiet überwiegend gartenbezogenes Wohnen sowie Entwickeln des Landschaftsbildes dargestellt. Der an das Plangebiet angrenzende Sportplatz ist als Grünanlage eingeschränkt nutzbar dargestellt. Im Bereich der Berner Au ist eine Gewässerlandschaft mit Auenbereichen und einer beidseitig angrenzenden Parkanlage dargestellt. Diese Bereiche, die eingeschränkt nutzbare Grünanlage, sowie Teile des Plangebietes befinden sich innerhalb der Berner Au-Landschaftsachse.
Aufgrund der COVID 19-Pandemie (Coronavirus) kann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB derzeit nicht als öffentliche Plandiskussion durchgeführt werden. Um dennoch die Bürgerinnen und Bürger u. a. über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten zu können, schlägt die Verwaltung vor, an Stelle einer Diskussionsveranstaltung hierfür entsprechendes Informationsmaterial im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ zur Verfügung zu stellen. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen „online“ abzugeben. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de/
Auf diese Möglichkeit soll neben einer Pressemitteilung des Bezirksamtes im direkten Umfeld des Planänderungsgebietes in Farmsen-Berne auch mit Hilfe von Plakaten mit Angaben eines telefonischen Ansprechpartners hingewiesen werden.
Petitum/Beschluss:
Der Ausschuss wird gebeten,
der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer internetgestützten, frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zuzustimmen.