Die Gebäude spielen eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaschutzziele in Hamburg. Vor diesem Hintergrund gewinnt die energetische Modernisierung des Wohngebäudebestands zunehmend an Bedeutung. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) untersucht deshalb erneut den energetischen Zustand des Hamburger Wohngebäudebestands. Die Befragung knüpft an eine Erhebung aus dem Jahr 2021 an und ermöglicht es, Entwicklungen im Gebäudebestand sowie Fortschritte bei der energetischen Modernisierung sichtbar zu machen. Hierzu findet seit dem 17.August 2026 wieder eine Befragung von Eigentümerinnen und Eigentümern Hamburger Wohngebäude statt. Diese werden zufällig ausgewählt. Ziel der Erhebung ist es, fünf Jahre nach der letzten Untersuchung ein aktuelles und repräsentatives Bild des baulichen und technischen Zustands der Hamburger Wohngebäude zu gewinnen. Dabei werden unter anderem Angaben zur Energieeffizienz der Gebäude sowie zu den verwendeten Energieträgern erhoben. Die gewonnenen Erkenntnisse helfen dabei, Informations-, Beratungs- und Förderangebote für Eigentümerinnen und Eigentümer weiterzuentwickeln. Zudem ermöglichen sie es, die Bezahlbarkeit und Sozialverträglichkeit von Klimaschutzmaßnahmen im Wohngebäudebestand im Blick zu behalten. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Hamburgische Klimaschutzgesetz. Die Teilnahme an der Erhebung bleibt weiterhin freiwillig. Seit dem 17. August 2026 erhalten rund 45.000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Hamburger WohngebäudeneinSchreibenderBehörde,indem sie um die Beteiligung an der Befragung gebeten werden. Die Auswahl der Befragten erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Einbezogen werden sowohl selbstnutzende als auch vermietende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie Verwaltungen und Unternehmen. Die Befragung wird online durchgeführt und läuft voraussichtlich bis Mitte September 2026. Alle Angeschriebenen, die nicht online teilnehmen können, haben die Möglichkeit, alternativ einen Papierfragebogen anzufordern. Wer nicht zufällig ausgewählt wurde, aber als Wohngebäudeeigentümerin oder -eigentümer das Vorhaben unterstützen möchte, kann dies über das Internet tun. Lars Pochnicht

