Die Berner Initiative „Rettet die Berner Kirche“, die sich dafür einsetzt, dass das Gebäude der Friedenskirche Berne erhalten bleibt, teilt mit, dass sie bei der ersten Sammlung von Stimmen für ihr Bürgerbegehren eine überwältigend positive Resonanz erfahren habe.
Die für das sogenannte „Drittelquorum“ benötigten Unterschriften wurden laut Initiative am 2. Februar beim Bezirksamt Wandsbek eingereicht.
Am 16. August 2022 hatte der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Farmsen-Berne die Aufgabe des kirchlichen Standorts in Berne beschlossen. Die Kirche soll demnach entwidmet und abgerissen werden. Zur Begründung führte die Kirche zunehmende Austritte, Personalmangel und gestiegene Unterhaltungskosten an, sie hätte demnach keine Alternative.
Den Dialog mit ihrer Gemeinde hatten die hauptamtlichen Kirchenvertreter im Vorfeld nicht ersthaft genug gesucht, wohl aber beim Bezirksamt darum ersucht, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Farmsen-Berne 39 („Lienaustraße / Berner Allee“) neues Planrecht auch für das Kirchengrundstück zu schaffen.
Hiergegen wandte sich die Initiative Ende letzten Jahres mit der Anmeldung eines Bürgerbegehrens. Ein Bürgerbegehren kommt zustande, wenn es innerhalb von sechs Monaten seit der Anzeige von 3 % der zur letzten Bezirksversammlungswahl wahlberechtigten Einwohnern des Bezirks unterstützt wird – bei mehr als 300.000 Einwohnern, also in Wandsbek sind es 2 %, gut 6.700 Stimmen. Wenn ein Drittel der Unterschriften vorliegen (das sog. „Drittelquorum“) darf das Bezirksamt mindestens bis zur Feststellung des Zustandekommens keine diesem entgegenstehende Entscheidung mehr treffen.
Die Bezirksversammlung kann ab der Anzeige des Bürgerbegehrens bis zwei Monate nach dem Zustandekommen (Einigungsfrist) dem Bürgerbegehrenren unverändert oder in einer Form zustimmen, auf die sich Initiative und Bezirksversammlung schriftlich geeinigt haben. Mit diesem sog. Beitritt der Bezirksversammlung endet das Bürgerbegehren und es findet kein Bürgerentscheid statt. Stimmt die Bezirksversammlung dem Bürgerbegehren nicht zu, findet spätestens vier Monate nach dem Zustandekommen des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid statt. Die Bezirksversammlung kann eine eigene Vorlage zur Abstimmung stellen. Den Abstimmungstermin legt das Bezirksamt fest und macht ihn zusammen mit dem Gegenstand des Bürgerbegehrens bekannt.
Die rot-grüne Koalition in der Bezirksversammlung hat sich an laufenden Vermittlungsgesprächen zwischen Initiative und Kirche beteiligt. Mit der Abgabe eines Drittels der erforderlichen Unterschriften hätte die Initiative nunmehr die erste Hürde eines möglichen Bürgerbegehrens überschritten, so dass die Bezirksversammlung aufgefordert ist, über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Bezirksabstimmungsleiterin überprüft aktuell die eingereichten Unterschriften und wird sich vermutlich hierzu spätestens in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 19.02.2024 hierzu äußern.
Die Initiative dankte ihren UnterstützerInnen von Herzen und äußerte die Hoffnung, dass die Bezirksversammlung das Bürgerbegehren übernimmt, damit „aus dem schönen Backsteingebäude an der Lienaustraße in Zukunft ein lebendiger, geistlich-kultureller Treffpunkt für alle Generationen werden kann“. Die Initiative „hofft dabei auf eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem zuständigen Kirchengemeinderat Farmsen-Berne.“ Wer an diesem Prozess mitzuwirken möchte und sich mit weiteren Ideen einzubringen, kann sich gern unter folgender Adresse der Initiative melden: m.steinfeld18@gmail.com.
Marc Buttler
Beitragsbild: Mitglieder der Initiative bei der Übergabe der Unterschriften, Foto: Initiative.