Für den Monat August 2022 gab das statistische Bundesamt den Anstieg der Inflation von 7,9 % gegenüber dem Vorjah-resmonat bekannt. Es zeichnet sich daher immer mehr ab, dass sich die aktuellen Inflationstendenzen mittelbar auf den Wohnungsmarkt durch steigende Indexmieten in Hamburg auswirken.
Indexmieten sind an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten aller privater Haus- halte (Preissteigerungsrate) in Deutschland gekoppelt, richten sich also nach dem Verbraucherpreisindex. Aufgrund der aktuellen Tendenzen bei den Preissteigerungsraten ist zukünftig bei Mietverträgen mit Indexmieten mit extremen Mieterhöhungen zu rechnen.Daher haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in der Hamburgischen Bürgerschaft den Senat mit einem Antrag aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen bei Indexmieten einzusetzen. In dem durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossenen Antrag wird gefordert zu prüfen, ob eine sogenannte Kap- pungsgrenze, wie bei Staffel- oder Vergleichsmieten, eingeführt werden kann.
Die bestehende Kappungsgrenzenverord-nung legt bereits heute fest, dass Staffel- oder Vergleichsmieten innerhalb von drei Jahren nicht mehr als um 15 % erhöht werden dürfen.
Der Anteil der sogenannten Indexmieten an allen Mietverträgen liegt aktuell bei rund 8 % aller Mietverhältnisse. Die An- zahl dieser Verträge hat sich in den Jah-ren von 2015-2021 allerdings verdoppelt, so dass diese Mietverträge eine immer größere Rolle spielen. Die Fraktionen von SPD und Grünen in der Hamburgischen Bürgerschaft sehen insoweit einen dringenden Handlungs-bedarf beim Bund. Die FDP im Bund muss hier ihre Blockade gegen eine Reform bei den Indexmieten aufgeben, gerade im Sinne des sozialen Zusam-menhalts in unserer Gesellschaft.
Lars Pochnich
Beitragsbild: Wohnungen der Gartenstadt Hamburg eG – ohne Indexmieten.