Seit Monaten wurde mit Fachverbänden und im Haushaltsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft das künftige Grundsteuerrecht in Hamburg entwickelt, beraten und diskutiert.
Nun hat die Hamburgische Bürgerschaft das neue Grundsteuerrecht debattiert und beschlossen.
Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, demnach der Bund und die Länder neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer entwickeln mussten. Die bisherigen Grundlagen waren nach Ansicht des Verfassungsgerichts zu alt und ungerecht.
Für den Hamburger Senat mit den Finanzsenatoren Peter Tschentscher, heute unser Erster Bürgermeister, und Andreas Dressel stand dabei stets im Mittelpunkt, dass nicht neue Einnahmequellen generiert werden sollen.
Eine Erhöhung der Grundsteuer würde damit eine Bremse für mehr bezahlbaren Wohnraum darstellen und dies soll in Hamburg ja gerade erreicht werden. Und es sollten nicht unverhältnismäßig hohe Lasten gerade für Eigenheimbesitzer entstehen.
Hamburg wollte also auf die besonderen Verhältnisse eines Stadtstaates Rücksicht nehmen und hat dazu die im Bundesrecht auf Engagements Hamburgs unter Finanzminister Olaf Scholz durchgesetzte Öffnungsklausel für eigene Regelungen in Anspruch genommen.
Künftig wird in Hamburg das sogenannte „Wohnlagemodell“ Basis für die Grundsteuer sein, demnach unter Berücksichtigung der Wohnlage vorrangig die Grundstücks- und Gebäudeflächen zur Berechnung herangezogen werden. Genutzt wird dazu das langjährig erprobte und anerkannte Wohnlagenverzeichnis, bei dem nach normaler und guter Wohnlage unterschieden wird.
Die Grundsteuer kennt dabei zahlreiche Abschläge, darunter für normale Wohnlagen, für Sozialwohnungen oder den Denkmalschutz. Dies kommt gerade auch in der denkmalgeschützten Siedlung in Berne zum Tragen. Und Wohnen ist generell mit 30 Prozent Abschlag gegenüber gewerblichen Grundstücken bessergestellt.
Darüber hinaus gibt es künftig die „Grundsteuer C“, ein Aufschlag für brachliegende, aber baureife Grundstücke, bei denen Investoren auf höhere Bodenpreise spekulieren und nicht bauen. Dies schadet am Ende dem Wohnungsmarkt, weil notwendiger Wohnraum trotz Baurecht nicht geschaffen wird.
Das neue Verfahren ist relativ einfach und lässt sich von jedem Grundeigentümer und jeder Grundeigentümerin schnell und unkompliziert ausrechnen. Es sind nur wenige Angaben aus dem Grundbuch erforderlich, um die Grundsteuer in Erfahrung zu bringen. Die neue Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 berechnet, bereits ab dem 1.1.2020 soll eine neue Hauptfeststellung für das neue Recht erfolgen. So kann sich jede und jeder auf die künftige Grundsteuer rechtzeitig einstellen.
Lars Pochnicht