Gerade in einer Stadt wie Hamburg mit stets steigender Attraktivität und wachsenden Bewohnerzahlen ist der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor steigenden Mieten besonders wichtig.
Der SPD-geführte Senat hat sich dies seit Amtsantritt von Olaf Scholz vor zehn Jahren zu einer besonderen Aufgabe gemacht.
Dafür wurde der Wohnungsbau wieder angekurbelt, wieder öffentliche geförderte Wohnungen mit Mietpreis- bindung geschaffen und besondere Hamburger Mietpreismodelle geschaffen.
Ein besonderes Ärgernis ist aber der Versuch von einigen Vermietern, jedes gefundene Schlupfloch etwa bei der Miet- preisbremse zu nutzen. Es hat nämlich bisher gereicht, dass Vermieter einfach Bett und Schrank in eine Wohnung stellen und diese gleich als „möblierte Wohnung“ anbieten und überteuerte Preise verlangen können.
Bundesweit steigt die Zahl solcher Wohnungen laut einer Studie des Immobilienforschungs- instituts „F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt“, so hat sich das Angebot zwischen 2005 und 2018 vervierfacht.
In Hamburg gab es zum Zeitpunkt der Erhebung (2018) 5.389 „möblierte Wohnungen“. Gesetzliche Regelungen oder Beschränkungen für diese Aufschläge gibt es aktuell nicht, auch mangelt es bei den Mietverträgen für diese Wohnungen an Transparenz ob der Kostenanteile.
Dies soll künftig unterbunden werden und daher hat der Senat aufgrund eines Antrags der Fraktionen von SPD und Grünen in der Bürgerschaft eine Bundesratsinitiative gestartet, um eine ordentliche Transparenz über Möblierungsanteil an der Bruttomiete zu erreichen und die Nettokaltmiete auf die ortsübliche Vergleichsmiete bzw. dem Mietenspiegel anzupassen. Außerdem soll der Möblierungsaufschlag eindeutig geregelt und begrenzt werden.
Lars Pochnicht