+++ Peter Struck schreibt im Berner Boten aus dem Oktober 1971 zur Priorität der Bildung +++ Die Freiwillige Feuerwehr Berne hat ihr 50jährige Jubiläum gefeiert +++. Mehr Platz für Kinder +++ Trinkmilchpreis wird in Hamburg nicht erhöht +++ Betreuung älterer Mitbürger in Altenwohnanlagen des sozialen Wohnungsbaus +++
Zitate aus dem Berner Boten vom Oktober 1971
Zur Priorität der Bildung (Seiten 2 und 3)
Die Beratungen über den Haushalt 1972 der Freien und Hansestadt Hamburg gehen in ihre entscheidende Phase.
Die eindeutige Priorität, die die sozialliberalen Koalitionen in Bonn und Hamburg der Bildungspolitik gegeben haben, mag manchem unserer Mitbürger als unverständlich erscheinen; insbesondere denjenigen, die bei dem Wort „Student“ sofort undifferenziert denken und assoziieren: „die demonstrieren ja nur …“ „studieren auf unsere Kosten …“, „sind alles Kommunisten“ usw.
Nur einige Zahlen sollen illustrieren, wie unsere bildungspolitische Situation im Augenblick, gezeigt am Beispiel der Hamburger Universität, aussieht:
Die Planungen für den Ausbau der Universität Hamburg gehen davon aus, dass im Jahre 1975 25.000 Studenten an der Universität Hamburg studieren werden.Diese Zahl wird jedoch bereits im Jahre 1972 erreicht sein, da die Studentenzahlen in ganz überraschender Weise gestiegen sind, so dass es bereits im vergangenen Sommersemester (März bis Juli 1971) an der Universität Hamburg 23.516 Studenten gab. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat eine Drucksache über den Ausbau der Universität beschlossen, wonach für 25.000 Studenten an Raum 200.000 qm Nettonutzfläche erforderlich sind. Z.Z. stehen für 24.000 Studenten 88.000 qm Nettonutzfläche zur Verfügung, d.h. weniger als die Hälfte des Raumes, der eigentlich benötigt wird. Die Folgen dieser unzumutbaren Bedingungen sind z.B., dass in Übungen oder Seminaren, die für 30 Teilnehmer gedacht sind, sich 300-400 Studenten drängen, dass kaum genügend Arbeitsräume für Professoren, Dozenten und Assistenten zur Verfügung stehen. Es kommt noch ein wichtiger Gesichts‐ punkt hinzu: Es gibt in einigen Fächern bereits den sogenannten Numerus clausus, d. h. Zulassungsbeschränkungen. Das bedeutet, dass nicht jeder Abiturient, der Psychologie oder Biologie studieren will, auch zum Studium zugelassen wird, sondern nach einem Auswahlverfahren nur eine geringe Zahl von Studienbewerbern das Studium in dem erstrebten Fach aufnehmen kann. Gerade aber dies muss so schnell wie möglich beseitigt werden, wie auch Bundeskanzler Willy Brandt in seiner Regierungserklärung betont hat, denn unser aller Ziel muss es sein, dass jeder den Beruf, den er sich ausgewählt hat, auch erlernen darf. Diese kurzen Erläuterungen sollten all denen zu denken geben, die die Priorität der Bildung in Frage stellen, denn nur bei einem schnellen Ausbau von Schulen und Hochschulen können wir die Lebensbedingungen aller verbessern und im Wettstreit der Industrienationen uns behaupten.
Dr. Peter Struck
Anmerkung der Redaktion:
Peter Struck (1943-2012)
Seit 1964
Mitglied der SPD
1980-2009
Mitglied des Deutschen Bundestages
1998-2002 und 2005-2009
Fraktionsvorsitzender seiner Partei im Bundestag
2002-2005
Bundesminister der Verteidigung
Nach dem Abitur 1962 studierte er in Göttingen und Hamburg Rechtswissenschaften und war nach dem zweiten juristischen Staatsexamen mehrere Jahre in der Hamburger Verwaltung tätig. Während seiner Hamburger Zeit wohnte er in Berne und war aktiv im SPD Distrikt Berne tätig und gehörte u.a. der Redaktion des Berner Boten an.
50jähriges Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Berne (Seite 4)
Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Berne möchten sich bei allen, die mitgeholfen haben, das Jubiläum zu gestalten und zu verschönern, herzlich bedanken. Insbesondere danken wir der Gartenstadt, dem Ortsamt, der Polizei, der SPD-Berne, dem Kulturring Berne, dem Roten Kreuz, der Kirche, sowie dem TSV Berne mit seinem hervorragenden Spielmannszug. Auch die Alten Herren der Fußballmannschaft waren groß in Fahrt. Der Dank geht ebenfalls an die Falken, die beim Kinderfest mit tätig waren. Auch wollen wir unseren Alterskameraden, sowie den Nachbarwehren Meiendorf, Oldenfelde-Siedlung und Rahlstedt danken. Der Berufsfeuerwehr sei ein besonderer Dank ausgesprochen, denn auch sie hat mitgeholfen bei der Ausrüstung des Festes, ebenso dem Gartenbauamt und dem Sportamt, die uns die Erlaubnis zur Benutzung des Berner Parks und des Sportplatzes erteilten.
Die Freiwillige Feuerwehr Berne sagt auch ein Dankeschön den Kameradenfrauen, denn auch ihre Hilfe war unentbehrlich. Die FF Berne ist stolz darauf, so viele Freunde zu haben
Die Freiwillige Feuerwehr Berne
Hermann Bottels – Wehrführer
Anmerkung der Redaktion:
Die Freiwillige Feuerwehr Berne entstand 1921 rund zwei Jahre nach der Gründung
der Gartenstadt Hamburg und wollte im September 2021 ihr 100jähriges Bestehen feiern. Leider ließ dies die Pandemien diesem Jahr nicht zu. Die Freiwillige
Feuerwehr Berne hofft, dass sie die Feierlichkeiten zum 100jährigen Bestehen in 2022 nachholen kann.

Rasen zum Spielen (Seiten 6 und 7)
Der Planungsausschuss der Hamburger Frauenverbände macht Eltern und Hauswirte mit Nachdruck auf den § 63 der Hamburger Bauordnung von 1970 aufmerksam.
Dieser Paragraph behandelt die Frage der Kinderspielplätze. Es heißt dort in Absatz 1:
Werden Gebäude mit mehr als drei Wohnungen errichtet, so ist auf dem Grundstück ein Spielplatz für Kinder anzulegen und zu unterhalten. Ausnahmen können
zugelassen werden, wenn das nach Art oder Lage der Wohnungen nicht erforderlich ist. Bei bestehenden Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen kann die Herstellung von Kinderspielplätzen auf dem Grundstück oder auf Flächen in der Nähe, die für die Verpflichteten verfügbar sind, verlangt werden, wenn die Gesundheit oder der Schutz der Kinder dies erfordert.
Da es keinem Zweifel unterliegt, dass alle Kinder diese Chance für ihre Gesundheit und einen Schutz vor Straße und Verkehr erhalten müssen, dürfte in absehbarer
Zeit die Sorge um Kinderspielplätze behoben sein. Voraussetzung allerdings ist
Kenntnis und sinnvolle Anwendung des § 63.
Der Planungsausschuss erwartet von den Hauswirten, dass sie Verständnis für die Forderung nach einem Kinderspielplatz haben und hofft, dass die notwendigen Schritte in Kürze unternommen werden.
Andererseits informiert der Planungsausschuss die Eltern dort, wo bisher noch keine Spielmöglichkeiten für Kinder bestehen, in Verhandlung mit ihren Hauswirten zu treten und sich dabei auf den § 63 zu berufen.
Hamburger Mosaik (Seiten 14 und 15)
Freizeitsportanlage für jedermann
Senator Dr. Seeler übergab vor kurzem einen „Gesundheitsweg“, Vita-Parcours genannt, in der Boberger Niederung seiner Bestimmung. Der Weg hat eine Länge von etwa 1500 m und enthält 20 Hindernisse. Sie sind so eingerichtet, dass man die einzelnen Übungen an ihnen in Straßenkleidung machen kann. Die Anlage wurde vom Gartenbauamt des Bezirksamtes Bergedorf hergerichtet. Die Hamburger Vereinigung für gesundheitliche Volksbelehrung e.V. „Gesundes Leben“ unterstützte das Vorhaben mit 5000 D-Mark. Die Vita-Lebensversicherung stellte die Schilder mit Anweisungen für die Benutzer des Vita-Parcours.
Es handelt sich um eine Freizeitsport anlage für jedermann. Durch diese Anlage soll allen, die an mangelnder Bewegung leiden, die Möglichkeit gegeben werden, den typischen Zivilisationskrankheiten wie Kreislaufstörungen und Haltungsschäden vorzubeugen. Das Gelände ist so ausgerichtet, dass die ganze
Familie darauf trainieren kann.
Keine Preiserhöhung bei Trinkmilch
Zu Pressemeldungen über eine Anhebung des Milchpreises im norddeutschen
Raum erklärte Senator Eckström, Präses der Behörde für Ernährung und Landwirtschaft, dass der Trinkmilchpreis in Hamburg nicht erhöht werden wird. Diese
Zusicherung wurde dem Senator von den Meiereien gegeben, die Hamburg mit
Trinkmilch beliefern.
Betreuung in Altenwohnanlagen
Für eine Betreuung älterer Mitbürger in Altenwohnanlagen des sozialen Wohnungsbaus soll künftig gesorgt werden. Diesen Vorschlag hat Senator Weiß den Wohnungsunternehmen und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege unterbreitet.
Die Verbände sind bereit, diese Aufgabezu übernehmen. Auch die Wohnungsbauträger sind diesem Gedanken gegenüber aufgeschlossen. Von den Bewohnern der
Altenwohnanlagen werden Betreuungszuschläge erhoben werden. Dafür ist
sichergestellt, dass in jeder Situation sofort Hilfe zur Stelle ist, zum Beispiel
durch Vermittlung einer häuslichen Pflegekraft oder durch Belieferung warmer
Mahlzeiten.
Ende der Zitate aus dem Berner Boten vom Oktober 1971
Heiner Widderich