Die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU haben Mitte Dezember ein Hamburger Pandemiegesetz beschlossen.
Dieses regelt die Parlamentsbeteiligung beim Erlass infektionsschützender Maßnahmen.So sind Rechtsverordnungen und deren Verlängerung, Änderung oder Aufhebung der Bürgerschaft künftig innerhalb von 24 Stunden nach Beschlussfassung zuzuleiten. Zudem gilt eine Informationspflicht des Senats gegenüber der Bürgerschaft in Bezug auf zu erlassenen Maßnahmen und Vereinbarungen der Länder mit dem Bund.
Zu den Plenarsitzungen ist der Senat angehalten, die getroffenen Regelungen der Bürgerschaft zur Beratung vorzulegen. Durch diese neue Regelung wird in Ham-burg sichergestellt, dass bei grundrechtseinschränkenden Maßnahmen regelhaft eine Befassung der Bürgerschaft möglich ist und die Debatten dazu öffentlich ausgetragen werden.
Seit Beginn der weltweiten Corona-Pandemie ist auch Hamburg im Krisenmodus. Die Corona-Pandemie stellt Regierung und Parlament, Senat und Bürgerschaft, vor große Herausforderungen.
Die Bürgerschaft hat vielfach über Folgen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie beraten.
Auch vor dem Hintergrund der jüngst vom Bundestag beschlossenen neuen Rahmenbedingungen ist es ein wichtiger Schritt, dass mit einem Hamburger Pandemiegesetz die Beteiligung der Bürgerschaft samt Informationsrechten und Beratungsmöglichkeiten klar geregelt wird.
Das Pandemiegesetz soll diesen Umständen Rechnung tragen. Der Hamburger Weg gewährleistet das notwendige, kurzfristige Entschei-dungen durch den Senat getroffen werden können und garantiert gleichfalls einen verantwortungsvollen parlamentarischen Umgang mit den im Verordnungswege getroffenen Regelungen, indem alle Beschlüsse des Senats unmittelbar an die Bürgerschaft weitergegeben und damit auf die parlamentarische Debattenebene gehoben werden.
Lars Pochnicht
Beitragsbild: Rathaus in Hamburg, Innenhof mit Brunnen.
Foto: Karsten Bergmann/Pixabay