Seit Freitag gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel und den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Durch den Kauf entstehen zusätzliche Kosten. Personen über 18 Jahre, die existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG beziehen, sollen für die Monate Februar und März 2021 einen Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von 10,00 Euro pro Monat zum Erwerb von medizinischen Gesichtsmasken erhalten.
Der Zuschuss soll im Februar 2021 als Einmalzahlung in Höhe von 20,00 Euro für die Monate Februar und März gewährt werden. Einen entsprechenden Antrag an die Bürgerschaft bringt der Senat auf den Weg.
Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Beim Einkaufen und in den Verkehrsmitteln muss nun eine gekaufte medizinische Maske getragen werden, selbstgenähte Stoffmasken reichen nicht mehr aus. Die zusätzlichen Kosten sollen Leistungsempfänger nicht zusätzlich belasten. Weil die Pflicht bereits gilt, muss natürlich eine schnelle Lösung geschaffen werden. Deswegen zahlt Hamburg einen Zuschuss von 10 Euro pro Monat an Leistungsempfänger, damit sie sich selbstbestimmt die Masken beschaffen können.“
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Es kann nicht sein, dass Menschen, die ohnehin schon weniger Geld zur Verfügung haben als andere, sich nun auch noch Sorgen machen müssen, im Einzelhandel oder den öffentlichen Verkehrsmitteln abgewiesen zu werden, weil sie sich keine medizinische Maske leisten können. Hier müssen wir schnell handeln und unterstützen. Dafür nehmen wir nun mehr als 3,7 Mio. Euro aus Corona-Mitteln in die Hand, sodass sich jede Leistungsempfängerin und jeder Leistungsempfänger für die nächsten zwei Monate mit medizinischen Masken ausstatten kann. Für den weiteren Jahresverlauf wäre es gut, wenn der Bund hier einen Rahmen für eine Unterstützung schaffen kann. Bundesminister Heil hat hierzu einen entsprechenden Vorstoß unternommen, dem die Bundesregierung insgesamt folgen sollte.“