Mitte Dezember stimmte der Bundestag über das Jahressteuergesetz 2020 ab, am Freitag erfolgte die Zustimmung des Bundesrats.
Neben der neuen Homeoffice-Pauschale und anderen Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie sieht das Gesetz eine Stärkung für das Ehrenamt vor.
Die sog. „Übungsleiterpauschale“ wird von 2.400 aus 3.000 Euro und die „Ehrenamtspauschale“ von 720 auf 840 Euro erhöht.
Nach der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) sind nebenberufliche Einnahmen bis zu einer Höhe von bisher jährlich 2400 Euro steuerfrei, wenn eine nebenberufliche Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts vorliegt. Dazu zählen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Tätigkeiten.
Eine Aufwandsentschädigung bis zu 720 Euro jährlich – Ehrenamtsfreibetrag/ Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) – ist steuerfrei, wenn sie für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung oder bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gezahlt wird, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fällt.
Für die Erhöhung hatte sich im Bund insbesondere das rot-grün regierte Hamburg mit Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) eingesetzt.
Beitragsbild: Bundesrat (Bild: FelixMittermeier/Pixabay)