Die Allgemeinverfügungen zu Beginn und die mittlerweile zentrale Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus haben das Ziel, die Zahl der Neuansteckungen so gering wie nur möglich zu halten.
Unser Erster Bürgermeister Peter Tschentscher und der gesamte Senat wissen, dass gerade die wirtschaftlichen Beschränkungen tiefgreifende Auswirkungen auf zehntausende Betriebe haben und gerade kleinste, kleine und mittlere Unternehmen besondere Schwierigkeiten haben.
Daher wurde frühzeitig in Hamburg erkannt, dass es ein schnell greifendes und nachhaltiges Sofortprogramm an unterschiedlichen Fördermaßnahmen braucht, um den Betrieben auch bei Null-Geschäften oder massiven Umsatzeinbußen weiterhin die Liquidität zu sichern.
Die wichtigsten Hilfsmaßnahmen im Überblick:
Schutzschirm für Hamburger Unternehmen und Betriebe
Ergänzend zu den Hilfen des Bundes sieht der Hamburger Schutzschirm unter anderem schnelle und unbürokratische Hilfen für Unternehmen, insbesondere auch für kleine und mittlere Betriebe, für Freiberufler, für private Betreiber kultureller Einrichtungen sowie für den Sport vor. Gewerbliche Mieter städtischer Immobilien können ihre Mietzahlungen vorerst bis zu drei Monate stunden lassen.
Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) des Senats
Hamburg hat mit der IFB ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler (Hamburger Corona Soforthilfe, HCS) aufgelegt, die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Hamburger Corona Soforthilfe ist nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt und wird gemeinsam mit den Notfallfonds des Bundes als direkte und echte Zuschussmittel beantragt und ausgeschüttet.
Bis kurz vor Ostern wurden bereits fast 90 Mio. € real ausgezahlt und über 210 Mio. € angewiesen. Das entspricht damit fast 22.000 Anträgen.
Corona-Sofortmaßnahmen der einzelnen Behörden
Die Finanzbehörde hat außerdem 10 Mio. € für ein Hilfspaket Corona-Bekämpfung für dringende Maßnahmen und Unterstützungen der Corona-Bekämpfung der Gesundheitsbehörde und der bezirklichen Gesundheitsämter freigegeben. Die Beschäftigten in Hamburgs Behörden, Bezirksämter und ihnen nachgeordneten Einrichtungen sowie mit der Bekämpfung und Einschränkung der Ausbreitung beauftragtes medizinisches Personal benötigen kurzfristig in ausreichendem Umfang persönliche Schutzausrüstung, um in Verdachtsfällen Testungen auf Covid-19 vornehmen zu können und Erkrankte zu kontaktieren und zu behandeln.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) schnürt ein Hilfspaket Kultur im Wert von 25 Mio. € und erlässt hierzu eine ergänzende Förderrichtlinie zum Ausgleich wirtschaftlicher Härten im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Umsetzung der Allgemeinverfügungen Covid-19. Deren Regelungen sollen der Kulturbehörde in Ergänzung bereits bestehender Fördermöglichkeiten gestatten, finanzielle Hilfen für kulturelle Einrichtungen sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler zu leisten, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Künstlerinnen und Künstler, die als Solo-Selbständige in der Künstlersozialkasse gemeldet sind und in Hamburg eine entsprechende Einrichtung betreiben bzw. ihren Hauptwohnsitz haben, können die Hamburger Corona Soforthilfe der IFB in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wird ein Nothilfefonds in Höhe von 2 Mio. € eingerichtet, mit dem auf Antrag Ausfälle ausgeglichen werden können, die durch andere Hilfsmaßnahmen nicht erfasst werden.
Hilfen unserer Förderbank:
IFB-Förderprogramme in Ergänzung der KfW-Programme Gemeinsam mit unserer Hamburger Förderbank IFB werden die bestehenden, eigenen IFB-Förderprogramme deutlich erweitert und die Konditionen verbessert, um die gestarteten KfW-Förderprogramme für die Hamburger Bedarfe passgenau zu begleiten. Erster Baustein wird der HamburgKredit-Liquidität (HKL) sein, der zielgerichtet kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Kreditvolumen von je bis zu 250.000 € ausstattet und so finanzielle Engpässe überbrücken kann.
Für Kulturinstitutionen (IFB-Förderkredit Kultur) und Sportvereine – einschließlich solcher mit gesondert organisiertem Profibereich und Organisatoren von Sportveranstaltungen – (IFB-Förderkredit Sport) wird die IFB ein neues Fördermodul auch für dringend notwendige Betriebsmittel ausweisen; bisher wurden mit diesen Förderprogrammen nur Investitionen im Sport- und Kulturbereich gefördert. Der Kreditrahmen soll jeweils in der Regel bis zu 150.000 € betragen, Zins und Tilgung werden auch hier so ausgestaltet, dass sie auf die besonderen Finanzierungsprobleme von Institutionen aus dem Bereich Kultur und Sport in unserer Stadt in dieser besonderen Lage eingehen und den rechtlichen Rahmen hierfür ausschöpfen.
Hilfen unserer Bürgschaftsgemeinschaft:
Schnellere Vergaben und mehr Volumen. Bei der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) wird der Bürgschaftshöchstbetrag von derzeit 1,25 Mio. € auf 2,5 Mio. € verdoppelt.
Die Maßnahmen gelten ab sofort für alle Bürgschaftsneuanträge von Unternehmen, die bis zum 31.12.2019 wirtschaftlich gesund waren. Die Maßnahmen sind vorerst bis zum 31.12.2020 befristet. Im Zuge dieser Maßnahmen wird das Bürgschaftsvolumen der Stadt insgesamt entsprechend erweitert werden.
Steuerliche Hilfen:
Corona-Erlass für die Steuerverwaltung Der sog. Corona-Erlass für steuerliche Hilfen ist zwischen Bund und Ländern abgestimmt und tritt jetzt unmittelbar in Kraft. Hierfür hatte sich die Hamburger Finanzbehörde sehr eingesetzt. Auf diesem Wege werden den Hamburger Finanzämtern die nötigen Instrumente in die Hand gegeben, um Liquiditätsengpässe durch die zeitweise Suspendierung steuerlicher Pflichten bis zum 31.12.2020 zu überwinden. Inhalt des Erlasses ist die zinslose Stundung der von der Bundesauftragsverwaltung umfassten Steuerarten (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) und die Herabsetzung der quartalsweise fälligen Vorauszahlungen unter vereinfachten Voraussetzungen.
Gebührenrechtliche Hilfen für Gewerbetreibende:
Corona-Rundschreiben der Finanzbehörde Orientiert an den steuerlichen Hilfen wird Hamburg mit einem Corona-Gebührenrundschreiben die Möglichkeit für Stundungen und Erlasse städtischer Gebühren für Unternehmen, Gewerbetreibende und sonstige betroffene Institutionen erweitern. Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich durch die städtische Allgemeinverfügung zur Eindämmung von Corona in Hamburg in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkten Gebührenpflichtigen können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse einen Antrag auf Stundung oder Erlass der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Gebühren nach § 21 Gebührengesetz (GebG) stellen.
Hilfen für Gewerbemieter:
Zinslose Stundung für Mieter städtischer Immobilien auf Antrag möglich Unternehmen und Institutionen, die gewerbliche Mieter in städtischen Immobilien sind und von den aktuellen Corona-Allgemeinverfügungen belastet werden, können ihre Miete auf Antrag bei ihrem jeweiligen Vermieter vorerst bis zu drei Monate zinslos gestundet bekommen. Die Stundungszusage der öffentlichen Immobilienunternehmen Sprinkenhof, GMH, HHLA und LIG für gewerbliche, private Mieter in städtischen Immobilien kann für viele Gewerbemieter ein erster wertvoller Baustein sein.
Finanzierungssicherheit für Zuwendungsempfänger
Die Zuwendungsempfänger der Stadt können sich weiter darauf verlassen, dass trotz der die Arbeit einschränkenden städtischen Allgemeinverfügungen die Zuwendungen weiter ausgezahlt werden. Dazu sind entsprechende klarstellende Schreiben seitens der zuständigen Behörden verfasst worden. Aus den aktuellen Coronabedingten Einschränkungen sollen den Zuwendungsempfänger grundsätzlich keine wesentlichen Nachteile entstehen – insbesondere gilt dies für die Finanzierung der Fixkosten (z.B. Miete und Gehälter sowie vertraglich bereits gebundene Honorarkräfte).
Vereinfachungen im Vergaberecht
Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus möchte die Finanzbehörde auch im Bereich des Vergaberechts weitgehende Erleichterungen zur vereinfachten Handhabung schaffen.Liquidität für Auftragnehmer und Lieferanten der Stadt sichern Gerade jetzt will die Stadt ein guter Investor, Auftraggeber und verlässlicher Vertragspartner für die private Wirtschaft sein. So, wie Hamburg Forderungen stunden wird, um die Liquidität der von den Auswirkungen der Allgemeinverfügungen betroffenen Unternehmen zu stärken, wird umgekehrt die Stadt eingehende Rechnungen von Lieferanten über die Kasse Hamburg nicht erst zur Fälligkeit, sondern sofort begleichen. Dadurch steht den Unternehmen die entsprechende Liquidität schneller zur Verfügung.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Fragen zu möglichen Förderungen, Hilfsangeboten und Kurzarbeit wurden zusätzlich branchenspezifische Hotlines und E-Mailadressen in der Wirtschaftsbehörde eingerichtet. Die Telefone sind montags bis freitags von 9-17 Uhr zu erreichen.
Alle Rufnummern finden Sie auf der Website www.hamburg.de/corona.
Außerdem gibt es die Hotlines der beiden Kammern: Corona-Hotline Handelskammer: T: 040 26 138 130 & corona@hk24.de Corona-Hotline Handwerkskammer: T: 040 35 905-302 & info@hwk-hamburg.de