Mit dem E-Scooter zur U1-Haltestelle Berne und zurück nach Hause – Ende Juli 2019 startete dieses Pilotprojekt der Hamburger Hochbahn AG und des E-Scooter-Verleihers VOI in Berne und Poppenbüttel.
Ziel dieses Pilotprojektes in Berne – direkt an der P+R Anlage Berner Heerweg – ist es, den ersten Kilometer zwischen Wohnort oder Arbeitsplatz und der nächsten Schnellbahn-Anbindung herzustellen um damit die Nutzung des privaten PKW zu reduzieren.An der P+R-Anlage befinden sich dreißig Abstellbügel, an denen rund um die Uhr E-Scooter entliehen sowie nach der Nutzung wieder abgestellt werden können.
Ab 6:30 Uhr stehen in den Wohngebieten an ausgewählten und entsprechend der Nutzung variablen Sammelplätzen E-Scooter bereit. Im Rahmen des Pilotprojektes erhalten Anwohnerinnen und Anwohner sowie HVV-Kundinnen und –Kunden besondere Vergünstigungen. So entfällt für sie die einmalige pauschale Entsperrgebühr in Höhe von einem €. Der Minutenpreis für die Nutzung eines E-Scooters liegt bei 0,15 € pro Minute.
Das Pilotprojekt stärkt den Umweltverbund und macht den Mobilitätsmix umweltfreundlicher. Durch den Verzicht auf das Auto kann der CO2-Ausstoß reduziert werden. Von den Erfahrungen, die hier gemacht werden, kann ganz Hamburg insgesamt profitieren. Das Projekt leistet einen Beitrag zur Mobilitätswende und sorgt damit für einen nachhaltigen und sauberen Mobilitätsmix. Außerdem werden mit diesem Projekt weitere neue Rahmenbedingungen E-Scooter geschaffen.
Wichtig ist dabei auch die Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Daher gibt es klare Regelungen für die Nutzung von E-Scootern: E-Scooter unterliegen der Radwegbenutzungspflicht und dürfen daher nur auf Radstreifen und Fahrradwegen, nicht auf Gehwegen oder innerhalb von Fußgängerzonen gefahren werden. Ist kein Radfahrweg vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Eine zweite Person darf nicht mitfahren, auch der Anhängerbetrieb ist nicht zulässig und eine Helmpflicht besteht nicht. Für das Fahren eines „Elektrokleinstfahrzeugs“ (E-Scooter) gilt ein Mindestalter von vollendeten 14 Jahren, hier kann es zu anderen Altersregelungen durch den Anbieter kommen, z.B. erst ab 18 Jahren. Für E-Scooter aus dem Verleih gelten nicht dieselben Parkregeln wie für andere Fahrzeuge, sie werden nicht geparkt, sondern wie Fahrräder abgestellt. Die Anbieter selbst schränken das Abstellen auf ein in einer Smartphone-App definiertes Geschäftsgebiet ein.