Am vergangenen Donnerstag hat sich die Bezirksversammlung Wandsbek in der 21. Wahlperiode konstituiert.
Alterspräsidentin Anja Quast eröffnete die Sitzung und ging in ihrer Rede insbesondere auf die zunehmende Spaltung der Gesellschaft und den Mord am hessischen Kommunalpolitiker Walter Lübcke ein.

Knapp die Hälfte der Abgeordneten gehört der demokratisch gewählten Vertretung der Wandsbeker Bevölkerung erstmals an. Auch in der neuen Bezirksversammlung stellt die SPD die größte Fraktion, sie verfügt über 16 Sitze. Die zweitgrößte Fraktion stellen die Grünen mit 15 Sitzen, es folgt die CDU mit 13 Sitzen, die AfD mit 5 und FDP und Linke mit jeweils 4 Sitzen.
Der bisherige Vorsitzende der Bezirksversammlung, Peter Pape (SPD), wurde im Amt bestätigt. Zu seinen Stellvertreter/innen wurden Katja Rosenbohm (Grüne) und Eckard Graage (CDU) gewählt.

Dietmar Wagner leitete seine Rede damit ein, dass er sich zunächst langatmig darüber beschwerte, dass die AfD im Wahlkampf benachteiligt worden sei. Für eine Überraschung sorgte die Linke, die noch während der Konstituierung statt ihres Spitzenkandidaten, Rainer Behrens, die Abgeordnete Anke Ehlers zur Fraktionsvorsitzenden wählte. Birgit Wolff, die Fraktionsvorsitzende der FDP fehlte in der Sitzung, sie ließ sich vom jüngsten Abgeordneten der Bezirksversammlung, Magnus Mayer, vertreten.
Da Koalitionsverhandlungen in der Bezirksversammlung noch nicht begonnen haben und auch die Ausschussstruktur noch nicht feststeht, setzte die Bezirksversammlung anschließend zunächst einen Hauptausschuss, sowie, auf Antrag einer Gruppe von Abgeordneten von SPD, Grünen, CDU, FDP und Linken, auch zwei vorläufige Bauausschüsse ein, welche die Tätigkeit der bisherigen Unterausschüsse für Bauangelegenheiten bei den Regionalausschüssen übernehmen, bis die Regionalausschüsse wieder eingesetzt werden. Darüberhinaus setzt der Jugendhilfeausschuss der 20. Wahlperiode seine Tätigkeit fort, bis er neu gewählt wird.
Die selbe Gruppe von Abgeordneten forderte in einem einstimmig beschlossenen Antrag, die Bezirksaufsicht und die Bürgerschaft auf, das Bezirksverwaltungsgesetz zu ändern, bzw. sich für eine Änderung einzusetzen, um dieses der Realität von Bezirksversammlungen mit sechs und mehr Fraktionen anzupassen, um die Bildung von Ausschüssen, namentlich der Unterausschüsse für Bauangelegenheiten, nicht zu erschweren. Diese sollen sowohl die Mehrheitsverhältnisse der Fraktionen untereinander, als auch diejenigen von Regierungs- und Oppositionsfraktionen abbilden. Dies ist mit Unterausschüssen, die aus maximal neun Mitgliedern bestehen dürfen, nicht möglich.
Noch vor Beschlussfassung über den Antrag hatte die Bezirksaufsicht in der Finanzbehörde hier ein Einsehen und signalisierte den Bezirken, dass sie ihre bisher vertretende Position, eine Bildung von Unterausschüssen mit mehr als neun Mitgliedern sei in jedem Fall eindeutig unzulässig, aufgeben würde.
Marc Buttler