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Baustelle in Farmsen-Berne, Berufsförderungswerk (2018), Foto: Marc Buttler

Wohnungen für die wachsende Stadt

Posted on 2019-02-042019-02-04

Hamburg wächst weiter. In gut fünfzehn Jahren wird es mehr als zwei Millionen Einwohnerinnen und Einwohner haben.

Man kann mit dieser Entwicklung mit Worten und Nichtstun entgegentreten, wie es die Politik der letzten CDU-Senate war oder dieses Wachstum gestalten, damit die Stadt ihren Charakter behält, wie es das erklärte Ziel der rot-grünen Koalitionen im Land und den Bezirken ist.

Verlässt man sich allein auf die Kräfte des Marktes, explodieren die Mieten. Bei gleichzeitigem Erlahmen der Bautätigkeit, kommt es zu massiven Verdrängungseffekten, von denen alle diejenigen betroffen sind, die nicht jeden geforderten Mietzins aufbringen können und nicht über den Vorteil verfügen, in einer Genossenschaftswohnung oder einer solchen der SAGA/GWG zu wohnen.

Senat, Bezirke und Wohnungswirtschaft haben sich zum Ziel gesetzt, jedes Jahr mindestens 10.000 neue Wohnungen zu bauen, darunter ein Großteil im sozialen Wohnungsbau und preisgedämpft. So konnte seit 2011 der Anstieg der Mieten im Verhältnis zu anderen Metropolen deutlich abgebremst werden.

Im letzten Jahr hat Hamburg den Neubau von insgesamt 11.243 Wohnungen genehmigt, damit konnte die Stadt im dritten Jahr in Folge die Zielzahl aus dem Bündnis für das Wohnen deutlich übertreffen und seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Es ist das drittbeste Jahresergebnis seit dem Regierungswechsel 2011, in diesem Zeitraum wurden in Hamburg 83.512 Wohnungen genehmigt.

Die meisten Wohnungen wurden im Bezirk Wandsbek (2.260 Wohneinheiten) genehmigt, dahinter folgen die Bezirke Hamburg-Nord (1.818) und Eimsbüttel (1.560).

Die Bezirke Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Harburg und Bergedorf haben die Zielzahlen jeweils erreicht und größtenteils deutlich übertroffen.

Auch 2018 ist es gelungen, die zwischen dem Senat und den Bezirken im „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ vereinbarten, Genehmigungszeiten für Wohnungen in allen Bezirken einzuhalten. Dort ist festgelegt, dass über Bauanträge innerhalb einer kurzen Frist von ein bis drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden werden soll. Weiterhin sollen Wohnungsbaugenehmigungen spätestens sechs Monate nach Erst­einreichung des Antrags erteilt werden.
Bürgerschaft und Senat haben für das Wohnungsbauprogramm das Personal in den Bezirken deutlich aufgestockt. Dieser Personalaufbau zeigt Wirkung und ermöglicht den Bezirken die Erreichung der Zielzahlen und regelhaft die zügige Bearbeitung der Genehmigungsanträge.

Seit 2011 ist das Thema Wohnen eines der wichtigsten Politikfelder der rot-grünen Koalitionen in der Bürgerschaft und den Bezirken.
Ziel ist es, den Hamburger Wohnungsmarkt zu entlasten und dem Wachstum der Stadt gerecht zu werden. Die ursprüngliche Zielvorgabe von 6.000 zu genehmigenden Wohnungen wurde im Juni 2016 im neuen Bündnis für das Wohnen auf 10.000 Wohneinheiten aufgestockt. Im Bündnis ist auch festgehalten, pro Jahr 3.000 öffentlich geförderte Wohnungen für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen zu bewilligen.

Der Zuzug an Menschen in die Stadt hält unverändert an, es bleibt somit auch in den nächsten Jahren eine verantwortungsvolle Aufgabe, insbesondere auch der Bezirksversammlung, neue Wohnungen zu genehmigen und hierbei gleichzeitig den erforderlichen Ausbau der Infrastruktur, auch der sozialen, und den Erhalt der Lebensqualität der Stadtteile sowie der schützenswerten Naturräume mitein­ander zu vereinbaren.

Die CDU hat sich derweil, zumindest in Wandsbek, entschieden, weiterhin einfach überhaupt nicht (mit)zugestalten. Neuen Bebauungsplänen stimmt ihre Bezirksfraktion grundsätzlich nicht zu, bloß keine Verantwortung übernehmen.

Marc Buttler


Februar 2019

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