Seit mehreren Jahren besteht eine Kooperation der Hamburger Sozialbehörde mit den Mietervereinen „Inveressenverband Mieterschutz“, „Mieter helfen Mietern “ und dem „Mieterverein zu Hamburg von 1890“. Auf Grundlage dieser Zusammenarbeit können Mieter, die Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ihre Miete und Betriebskostenabrechnungen im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft bei den Mietervereinen überprüfen lassen.
Ein Gewinn für alle Beteiligten: Die Mietervereine erhalten Zulauf an neuen Mitgliedern, die Kooperation mit den Mietervereinen stärkt die Mieter, sich aktiv um die eigenen Belange zu kümmern und wirtschaftlich zu handeln. Die Stadt wiederum übernimmt die Mitgliedsbeiträge der Mieter – in 2017 waren es 1.439 neue Mitgliedschaften mit Beiträgen in Höhe von 59.300 €. Mit diesen Beiträgen konnte die Stadt jedoch Mietforderungen und Betriebskosten von 190.000 € einsparen, welche den Mietern unrechtmäßig in Rechnung gestellt worden waren und die dank der Beratung der Mietervereine nicht gezahlt werden mussten.
Diese Minderungen an Miete und Betriebskosten sind darüber hinaus oftmals keine einmaligen Einsparungen. Konnte beispielsweise eine Mieterhöhung ganz oder teilweise abgewendet werden, so wirkt sich dieser Effekt natürlich auch auf die Folgejahre aus. Ohne die Prüfung wäre die erhöhte Miete zudem auch die Berechnungsgrundlage für weitere Erhöhungen gewesen.
Nicht zuletzt profitiert auch die Verwaltung von der Kooperation: Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter können sich über einen direkten Draht mit den Mietervereinen schnell und unkompliziert Rat bei den Mietervereinen einholen.
Lars Pochnicht (Berner Bote, Mai 2018)