Das Überschwemmungsgebiet Berner Au sorgt weiter für Diskussionen. Auf Basis eines ursprünglich von der CDU eingebrachten Antrags hatte die Bezirksversammlung im November einstimmig beschlossen (20-4833.1), dass die durch Überflutungsgefahren hervorgerufenen Nachteile der Anlieger im Überschwemmungsgebiet durch geeignete Maßnahmen zur weitest gehenden Verkleinerung der potentiell durch Überflutungen gefährdeten Fläche aufgehoben werden sollen. Hierzu wurde die Umweltbehörde aufgefordert, die Auswirkungen verschiedener Maßnahmen des Hochwasserschutzes auf die Größe potentiell überfluteter Flächen insbesondere bei Starkregenereignissen neu zu berechnen. Eine Verkleinerung der Flächen, die bei solchen Ereignissen überflutungsgefährdet sind, hat zur Folge, dass bei der Neuberechnung der Hamburger Überschwemmungsgebiete, die im mehrjährigen Abstand erfolgen muss, auch das durch Rechtsverordnung ausgewiesene Überschwemmungsgebiet zu verkleinern ist.
Der ursprüngliche Antrag der CDU (Drs. 20-4833) aus dem September war in den Umweltausschuss überwiesen worden und dort gemeinsam durch die rot-grüne Koalition und die CDU einvernehmlich überarbeitet worden, hierbei war auch eine Fristsetzung an die Fachbehörde verschwunden, von der alle Beteiligten schon im September wussen, dass sie nicht einzuhalten sein wird.
Die geforderte Berechnung ist bis heute nicht erfolgt. Die CDU sah hier ein Fehlverhalten der zuständigen Fachbehörde, der eigentliche Grund ist aber viel profaner. Schon der ursprüngliche CDU-Antrag enthielt nämlich einen Fehler, den alle Beteiligten, außer der CDU, auch einräumen konnten, es wurde schlicht die falsche Behörde beauftragt, die Berechnungen durchzuführen, was nun korrigiert wird. Eine Umsetzung der zu berechnenden Maßnahmen wird mehrere Jahre dauern.
Marc Buttler (Berner Bote, Mai 2018)
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