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Berner Bote, Volkshaus Berne

Wahlfreiheit

Posted on 2018-12-182018-12-17

Während auf Bundesebene mit der Union keine Krankenversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger zu machen ist, erreicht Hamburg für Beamtinnen und Beamte endlich eine echte Wahlfreiheit und damit ein Stück mehr Gerechtigkeit in der Wahl der Krankenversicherung. Auf Antrag der Rot-Grünen Koalition hat die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen Hamburger Beamtinnen und Beamte ab dem 1. August 2018 selbst frei wählen zu lassen, ob sie anstatt der bisherigen individuellen Beihilfe zur privaten Krankenversicherung den hälftigen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung von der Stadt beziehen wollen. Mit dieser bundesweit einmaligen Regelung steht nun den Beamtinnen und Beamten der Weg in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) frei. 

Hamburger Beamtinnen und Beamte konnten sich zwar auch bislang schon für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, hatten in diesem Fall jedoch den gesamten Beitrag zu zahlen – inklusive des Anteils, der bei Angestellten vom Arbeitgeber getragen wird. Denn eine Beihilfe zur Krankenversicherung in Höhe von 50 % der entstehenden Kosten wurde auch bislang von der Stadt geboten, doch die gesetzlichen Kassen bieten keine Teilversicherungen, bei der die restliche Hälfte der Kosten von den Versicherten getragen werden könnte. 

Für Beamtinnen und Beamten mit Kindern, Versorgungsempfängern oder Menschen mit Behinderungen kann die GKV eine deutlich bessere Alternative zur privaten Krankenversicherung sein. Vor allem aber chronisch kranke Menschen können so die sehr hohen individuellen Beiträge zur privaten Krankenversicherung vermeiden und von der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Im Rahmen der bundesgesetzlichen Regelungen steht denjenigen Beamtinnen und Beamten nun der Weg in die gesetzlichen Kassen frei, die nicht älter als 55 Jahre sind und eine gewisse Vorversicherungszeit in der GKV nachweisen können. 

Die Wahl der Pauschale zur GKV statt der individuellen Beihilfen ist seitens der Stadt eine endgültige Entscheidung. Denn einen Wechsel zurück in die Private Krankenversicherung bietet die Stadt nicht an, um sogenannten Optimierungsstrategien vorzubeugen, welche das Finanzierungsmodell der Krankenversicherungen schwächen und die Beihilfe überfordern würde. In der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Kassen unterstützen die gesunden Mitglieder die schwachen, während in den privaten Krankenkassen Rücklagen für Zeiten der Erkrankung gebildet werden. Beide Modelle funktionieren demnach nur bei einer langfristigen Mitgliedschaft.                      

Lars Pochnicht (Berner Bote, März 2018)

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