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Baugenossenschaft dhu eG
Kontaktdaten der Genossenschaft
Vorstand: Torsten Götsch, Frank Seeger
Aufsichtsrat: __
Öffnungszeiten: –
- Buchsbaumweg 10a, 22299 Hamburg-Winterhude
- 0 40 / 514943-0
- 040 / 514943-43
- info@dhu.hamburg
- www.vhw-hamburg.de
ÖPNV-Verbindungen zur Geschäftsstelle
- Lattenkamp (U1)
Weitere Informationen
Organe und Gremien der Genossenschaft
Die wichtigsten Organe der Genossenschaft sind die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Die Leitung und die Aufgabenverteilung zwischen den Organen in der Genossenschaft ist wesentlich gesetzlich vorgegeben und kann durch die Satzung oder Beschlüsse der Organe nicht abgeändert werden (§ 18 GenG, sog. „formelle Satzungsstrenge“).
Bei größeren Genossenschaften besteht die Generalversammlung (§ 43 GenG)(Mitgliederversammlung) in der Regel aus Vertreter:innen der Mitglieder (§ 43a GenG).
Die Vertreterversammlung (VV) ist das Grundlagenorgan der Genossenschaft (§§ 16, 48 GenG), sie ist kein Geschäftsführungsorgan und kann den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine bindende Weisung erteilen, stellt aber den Jahresabschluss fest. Sie beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses, ggf. die Deckung eines Jahresfehlbetrags sowie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Insbesondere die Aufgabe der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats liegt bei der Vertreterversammlung. Dabei trifft die Vertreter:innen eine besondere Auswahlverantwortung für die fachliche Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder.
Die jährlich tagende Vertreterversammlung wird in der Regel durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrat einberufen und geleitet, darüberhinaus kann sie auch durch den Vorstand oder Aufsichtsrat einberufen werden.
Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern und wird von der Vertreterversammlung (VV) gewählt. Er berät im Interesse der Mitglieder den Vorstand und beaufsichtigt die Geschäftsführung der Genossenschaft durch den Vorstand. Der Aufsichtsrat hat zudem den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen und der VV vor der Feststellung des Jahresabschlusses über das Prüfungsergebnis zu berichten. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über ausreichende rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse für ihre Aufgaben verfügen.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstandes der Genossenschaft.
Der Vorstand ist autonomes Leitungsorgan der Genossenschaft (§ 27 Abs. 1 GenG). Er leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung . Zugleich vertritt er die Genossenschaft nach außen (§ 24 Abs. 1 GenG). Er ist auch Ansprechpartner für alle Anliegen, die Mitglieder an die Genossenschaft richten.