Die Allgemeinverfügungen zu Beginn und die mittlerweile zentrale Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus haben das Ziel, die Zahl der Neuansteckungen so gering wie nur möglich zu halten.
Die Allgemeinverfügungen zu Beginn und die mittlerweile zentrale Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus haben das Ziel, die Zahl der Neuansteckungen so gering wie nur möglich zu halten.