Sachverhalt:
Aufgrund der Empfehlungen der zuständigen Krisenstäbe wird der Politikbetrieb der Bezirksversammlung auf das Notwendigste beschränkt, um auch von Seiten der Bezirkspolitik dazu beizutragen, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der Atemwegserkrankung COVID-19 zu behindern und die Verwaltung von nicht zwingend notwendigen Aufgaben zu entlasten.