Mit Urteil vom 9. November 2023 hat der 6. Senat des Finanzgerichts Hamburg die Klage in einem sog. „cum/ex-Verfahren“ abgewiesen (6 K 228/20). Inzwischen liegt die Begründung der Entscheidung vor. Die Urteilsbegründung des Finanzgerichts Hamburg zu Rückforderungen von Cum-Ex-Erträgen durch das Finanzamt stellt fest, sie waren rechtmäßig, sie waren nicht verjährt und dem Staat ist…