Präambel der Satzung
Die genossenschaftliche Idee der solidarischen Selbsthilfe hat in Deutschland eine über 200 Jahre alte Tradition und wurde 2016 von der UNESCO zum immateriellen Kulturerbe erklärt. Bis heute prägt dieser Leitgedanke auch das Selbstverständnis in unserer Genossenschaft, der Gartenstadt Hamburg eG.
In den 1920er Jahren gab es einen Notfonds für unverschuldet in Not Geratene, der verhindern sollte, dass die Heimstätten wegen Zahlungsrückständen aufgegeben werden mussten. Die gemeinsame soziale Stellung, ähnliche politische Einstellungen und Probleme förderten eine Hilfsbereitschaft und ein Gemeinschaftsgefühl, die es in der heutigen Zeit, in der jeder mobil und wirtschaftlich relativ unabhängig ist, kaum noch gibt, da man einander nicht mehr zu brauchen scheint.
Die heutige Gesellschaft führt mit ihrer hohen Mobilität und Flexibilität sowie der zunehmenden Digitalisierung auf ihrer Schattenseite durch eine zunehmende Unverbindlichkeit unter den Menschen zu Anonymität und Vereinsamung. Menschen aller Bevölkerungsschichten und Altersklassen sind davon betroffen. Eine über die Jahrzehnte anhaltende Zuwanderung hat eine Internationalität, eine kulturelle Vielfalt, aber auch Probleme in der Gesellschaft geschaffen, deren Bewältigung nicht allein dem Staat überlassen bleiben kann.
Mit der Gartenstadt Hamburg Stiftung soll die Genossenschaftsidee der solidarischen Selbsthilfe gestärkt und weiterentwickelt werden. Dabei ermöglicht es der breit angelegte Stiftungszweck auf vielfältige Art dem Förderzweck in den Stadtgebieten der Stifterin nachzugehen. Hierzu gehört im besonderen Maße die Förderung des Zusammenlebens aller Menschen als Grundlage für den Erhalt und Ausbau nachbarschaftlicher Hilfe- Strukturen.
Es sind und werden immer Menschen da sein, die sich in Not befinden und die sich daraus allein nicht befreien können und Hilfe bedürfen.
Aus diesen Gründen errichtet die Gartenstadt Hamburg eG Wohnungsgenossenschaft (Stifterin) aus Anlass ihres 100-jährigen Bestehens eine gemeinnützige Stiftung.