Menu
Berner Bote, Volkshaus Berne
  • Berner Bote als PDF
  • Coronavirus
    • HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (ab 25.01.2021)
  • Schule Berne
  • Farmsen-Berne
  • Regionalausschuss
  • Bezirksversammlung
  • Parlamente
    • Hamburgische Bürgerschaft
    • Deutscher Bundestag
    • Europäisches Parlament
  • SPD
  • Wahlen
  • Kontakt & Datenschutz
Berner Bote, Volkshaus Berne

Download-Tag: Drucksache

Drs. 21/16215 (HBü) Potenziale für den Sport nutzen

Hamburg ist eine attraktive, wachsende und sportlich aktive Metropole. Mit über 80 000 Baugenehmigungen seit 2011 und über 50 000 neuen Wohnungen finden viele Hamburgerinnen und Hamburger einen Ort zum guten Leben in den Hamburger Stadtteilen. Die sportliche Infrastruktur ist ein wichtiger Teil einer guten Quartiersentwicklung. Hamburg wächst auch hier.

Allein 55 neue Schulsporthallen werden von 2018 bis 2020 fertiggestellt sein. Das bedeutet 75 zusätzliche Sporthallenfelder auch für den Vereinssport in Hamburg. Weitere 38 Hallen mit 44 Feldern sollen in derselben Zeit saniert werden. Neben den Plätzen sind insbesondere auch diese Schulsporthallen Ort des Sporttreibens in Hamburg. Damit profitiert der Sport von dem massiven Sanierungsprogramm an Hamburgs Schulen in Höhe von 2 Milliarden Euro bis 2019. Von 2011 bis 2020 werden über 610 Millionen Euro in die sportliche Infrastruktur investiert worden sein.

Neben den Investitionen in die Infrastruktur fördert Hamburg den Sport verlässlich über die gebührenfreie Nutzung von Schulsporthallen. Hinzu kommen Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft, wodurch auch die Bedarfe des Vereinssports in Schulsporthallen sehr unterstützt werden. Für die Nutzung von Schulsporthallen durch Sportvereine gibt es in Hamburg Regeln. Es besteht mit der Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen“ vom 4. Januar 2006, dem gemeinsamen Merkblatt „Nutzung von Schulsporthallen durch Sportvereine“ der Freien und Hansestadt Hamburg und des Hamburger Sportbundes vom 11. Januar 2011 und der Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung und den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze vom 22. September 2017 eine verlässliche und planbare Basis für die Nutzung von Schulsporthallen durch Sportvereine.

Neben den großen Anstrengungen zum Ausbau und der kontinuierlichen Pflege der sportlichen Infrastruktur gilt es auch, mögliche weitere Ressourcen durch zeitgemäße Anpassungen von Vorschriften zu heben. Die effiziente Nutzung aller Sport- und
Bewegungsflächen in Hamburg ist für die Fraktionen von SPD und GRÜNEN ein wichtiger Baustein guter Sportpolitik. Hierbei bietet die Ausweitung der grundsätzlich regelhaft durch Sportvereine und -verbände nutzbaren Schulsportstätten eine gute Möglichkeit. Es ist zu prüfen, ob die bisher festgeschriebene „Kann-Lösung“, nach der Schulsportstätten über 22 Uhr und in den Ferien hinaus genutzt werden können, durch eine Regelung ersetzt wird, die eine regelhafte Öffnung grundsätzlich aller möglichen Schulsportstätten bis Mitternacht und in den Ferien vorsieht. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anpassung arbeitnehmerfreundliche Aspekte berücksichtigt und Synergien nutzt. Unter anderem ist zu prüfen, inwieweit moderne Schließsysteme wie Transponder zum Einsatz kommen können. Eine Deckung der durch die Nutzungserweiterung entstehenden Betriebs- und Reinigungskosten ist in jedem Fall zu gewährleisten. Die Deckung der Kosten für das Pilotprojekt ist über zusätzliche Mittel für SBH | Schulbau Hamburg herzustellen.

Diese zusätzliche Nutzbarkeit von Sporthallen in den späten Abendstunden kann auch zu einer Entzerrung der Konkurrenzen am späten Nachmittag und in den frühen Abendstunden führen. Dadurch wird insbesondere auch an Nachmittagen mehr zeitlicher Spielraum für die Nutzung von Sporthallen durch Kinder und Jugendliche geschaffen. Um die Praxistauglichkeit zu prüfen, soll in den Sommerferien 2019 ein hamburgweites Pilotprojekt mit interessierten Sportvereinen und -verbänden in geeigneten Sporthallen initiiert werden. Bei der Auswahl passender Schulsporthallen für das Pilotprojekt sind SBH | Schulbau Hamburg und die Behörde für Schule und Berufsbildung entscheidend einzubeziehen

Drs. 21-0001 – Einsetzung vorläufiger Ausschüsse

Verfasser: Rainer Behrens (Die Linke), Maryam Blumenthal (Grüne), Marc Buttler (SPD), Dr. Natalie Hochheim (CDU), Franziska Hoppermann (CDU), Dennis Paustian-Döscher (Grüne), Stanko Stankovic-Cirkovic (FDP), Anja Quast (SPD), Birgit Wolff (FDP)

Sachverhalt:

Die Konstituierung der Bezirksversammlung beendet die Tätigkeit der Ausschüsse der alten Bezirksversammlung. Die Einsetzung der Fach- und Regionalausschüsse sowie der dort bisher angesiedelten Unterausschüsse für Bauangelegenheiten folgt der Bildung einer Koalition in der Bezirksversammlung und wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause erfolgen.

Die umfangreiche Ausschussarbeit wird – mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses – bis dahin durch den in der konstituierenden Bezirksversammlung eingesetzten Hauptausschuss geleistet.

Um diesen von Bauangelegenheiten zu entlasten, schlagen die Antragsteller die Einsetzung vorläufiger Bauausschüsse vor, welche die Geschäfte der bisherigen Unterausschüsse für Bau- angelegenheiten weiterführen, bis die endgültige Ausschussstruktur der Bezirksversammlung feststeht. Anschließend ist eine regionale Anbindung der Bauangelegenheiten an die jeweiligen fünf Regionalgebiete wieder vorgesehen.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Petitum/Beschluss:

1. Die Bezirksversammlung Wandsbek richtet vorläufig und bis die endgültige Aus

schussstruktur der Bezirksversammlung feststeht, zwei Ausschüsse gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 BezVG ein, in denen in nichtöffentlicher Sitzung die Bauangelegenheiten des Bezirksamtes behandelt werden. Eingesetzt werden

a. ein Bauausschuss Wandsbek-Nord für die Regionalbereiche Alstertal und Walddörfer und

b. ein Bauausschuss Wandsbek-Süd für die Regionalbereiche Bramfeld-Steils- hoop-Farmsen-Berne, Rahlstedt und das Kerngebiet.

  1. Folgende baurechtliche Themen werden den Ausschüssen gem. der bestehenden Vereinbarung nach § 19 BezVG insbesondere zur abschließenden Behandlung und Beratung zugeleitet:
    1. Anträge zur Information (nichtöffentlich):
      1. über baurechtlich zulässige Bauvorhaben (ohne Befreiung), die nach Ansicht, Lage, Umfang oder Nutzung eine öffentliche Diskussion dar- über erwarten lassen, ob dieses Bauvorhaben mit dem Umfeld verein- bar ist.
      2. Bauanträge für die Errichtung von Gebäuden ab 1 WE/Nutzungsein- heit im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO, im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO,
      3. Vorbescheidsanträge nach § 63 HBauO, sowie Zustimmungsverfahren nach § 64 HBauO, die keiner planungsrechtlichen Abweichung bedür- fen
    2. Anträge zur Beratung (nichtöffentlich):
      1. Bauanträge für die Errichtung von Gebäuden ab 1 WE/Nutzungsein- heit im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO, im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO,
      2. Vorbescheidsanträge nach § 63 HBauO, sowie Zustimmungsverfahren nach § 64 HBauO, die planungsrechtlicher Abweichung bedürfen,
      3. Information über baupolizeiliches Einschreiten in bedeutenden Fällen.
  2. Die Bezirksversammlung kann den Ausschüssen auch andere, ihrer Mitwirkung unterliegenden Angelegenheiten zur Beratung gem. § 16 Abs. 4 Satz 1 BezVG überweisen. Zur abschließenden Entscheidung gem. § 16 Abs. 4 Satz 2 BezVG können An- gelegenheiten überwiesen werden, soweit Regionalausschüsse durch die Bezirksver- sammlung noch nicht eingesetzt wurden.
  3. Die Verteilung der Ausschussvorsitze und ihrer Stellvertreter/innen richtet sich in Anwendung von § 19 Abs. 2 GO BV Wandsbek nach dem Stärkeverhältnis der Fraktio- nen (nach Hare-Niemeyer). Bei nach Mandaten gleich starken Fraktionen gibt die Zahl der Wählerstimmen den Ausschlag. Soweit die Ausschüsse mit der Einsetzung der endgültigen Ausschüsse nicht unmittelbar aufgelöst werden, sind die Vorsitze im Rahmen der Vergabe aller Ausschussvorsitze neu zu verteilen.
  4. Die Ausschüsse haben jeweils 15 Mitglieder. Die Fraktionen werden ersucht, in der konstituierenden Sitzung der Bezirksversammlung Vorschläge zur Besetzung zu unterbreiten.

Archiv

Berner Bote, die Monatszeitschrift für Farmsen-Berne und Umgebung, SPD Distrikt Berne, Hamburg
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, Sie können sich jedoch abmelden, wenn Sie dies wünschen.
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Cookie settingsACCEPT
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Notwendige
immer aktiv

Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.

Nicht notwendige

Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.