Menu
Berner Bote, Volkshaus Berne
  • Berner Bote als PDF
  • Coronavirus
    • HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (ab 16.12.2020)
    • HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (ab 01.12.2020)
  • Schule Berne
  • Farmsen-Berne
  • Regionalausschuss
  • Bezirksversammlung
  • Parlamente
    • Hamburgische Bürgerschaft
    • Deutscher Bundestag
    • Europäisches Parlament
  • SPD
  • Wahlen
  • Kontakt & Datenschutz
Berner Bote, Volkshaus Berne

Download-Kategorie: Bezirksversammlung Wandsbek

Drs. 21-2082 – Wandsbek macht zwei Stadtteilvereine fit für die Zukunft!

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur

Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket) werden erneut Mittel in Höhe von 600 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt.

Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, vertreten durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Projektträger Jülich beliehen.

Die Mittel stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen.

Im Hinblick auf die genannten Förderkriterien bestehen in Wandsbek zwei Projektvorschläge, die die gefördert werden sollen und diese Kriterien erfüllen. Es handelt sich hierbei um das Vereinsheim des Sport-Club Eilbek von 1913 e.V. und die Erneuerung des Sportzentrums des Walddörfer Sportvereins. Beide Projekte sind in ihrem finanziellen Umfang zu groß, als dass sie in absehbarer Zeit durch den Bezirk finanziert werden könnten, aber zu bedeutend um auf sie zu verzichten.

Drs. 21-1511, Ergänzende Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Quartier Lienaustraße

Da die Schulbehörde der nachdrücklichen bezirklichen Forderung nach Wiederöffnung der Schule Lienaustraße in Farmsen-Berne leider nicht gefolgt ist, strebt die Bezirksversammlung Wandsbek nunmehr gemeinsam mit dem LIG und der Finanzbehörde eine denkmal-, sport- und klimagerechte Nachnutzung der Liegenschaften an, die das Quartier Lienaustraße zu einem neuen, gut angenommenen Mittelpunkt im Stadtteil macht und Berne mit der neuen Situation versöhnt. Eckpunkte sind aus Sicht der Koalition insbesondere die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens, hiervon sind auch mehrere bestehende und/oder geplante Angebote der Kindertagesbetreuung betroffen, die auch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen sind.

Das Kita-Gutschein-System sorgt dafür, dass Hamburger Familien eine Kindertagesbetreuung bekommen, die zu ihren Bedürfnissen passt. Ziel ist es, Kindern die nötige Betreuung zu garantieren und sie dabei qualitativ hochwertig zu betreuen, zu bilden und zu fördern. Auch vor dem Hintergrund einer wachsenden Bevölkerung können in der Regel fast alle Kinder von nachfragenden Eltern bedarfsgerecht versorgt werden, ohne dass es einer flächendeckenden Bedarfsplanung bedarf. In einzelnen Stadtteilen kommt es aber dennoch zeitweilig zu einer Unterversorgung, in anderen ist perspektivisch ein Überangebot an Plätzen der Kindertagesbetreuung zu erwarten. Dies soll für das Quartier geprüft werden.

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ist der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen und das Angebot an Kindertagesstättenplätzen zur Erfüllung des bundes- und landesrechtlichen Rechtsanspruches entsprechend weiterzuentwickeln. Der künftige Bedarf ist bei der weiteren Entwicklung zu berücksichtigen. Über hierfür notwendige Informationen verfügen teilweise sowohl die Fachbehörden als auch das Bezirksamt.

Drs. 21-1237 – Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Sachverhalt:
Aufgrund der Empfehlungen der zuständigen Krisenstäbe wird der Politikbetrieb der Bezirksversammlung auf das Notwendigste beschränkt, um auch von Seiten der Bezirkspolitik dazu beizutragen, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der Atemwegserkrankung COVID-19 zu behindern und die Verwaltung von nicht zwingend notwendigen Aufgaben zu entlasten.

Drs. 21-0953 – Zukunft des Jugendgruppenheims in Berne

Sachverhalt:

Seit Mitte/Ende der 1940er-Jahre wird an der Berner Alle 66 in Farmsen-Berne ein in der NS- Zeit errichtetes Gebäude u.a. für Zwecke der Jugendverbandsarbeit genutzt. Erfolgte anfangs noch eine Mitbenutzung durch die benachbarte Schule Lienaustraße, kam 1968 eine Nutzung als Kindertagesstätte durch die AWO hinzu (vgl. Berner Bote, Okt. 1968), welche sich zwischen- zeitlich den überwiegenden Teil des Gebäudes zur eigenen Nutzung erschlossen hat.

Das Jugendgruppenheim Berne ist die letzte Ressource der verbandlichen Jugendarbeit, die aus Mitteln des Bezirks Wandsbek finanziert wird, während die Jugendverbandsarbeit im Übri- gen aus Maßnahmen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration gefördert wird. Das Jugendgruppenheim wurde zunächst überwiegend für Angebote des Jugendverbandes Sozialistische Jugend Deutschlands/Die Falken, später von der jungen gemeinschaft genutzt.

Im Zuge der Planungen der weiteren Verwendung des Gebäudes und der Flächen der denkmalgeschützen Schule Lienaustraße steht das Gebäude des Jugendgruppenheims zur Disposi- tion und könnte durch Wohnungsbau ersetzt werden. Mit der weiteren Planung wurde die steg beauftragt. Der weitere Bedarf für die Jugendhilfe-Ressource ist zu prüfen.

Unmittelbar vor der öffentlichen Veranstaltung des Bezirksamtes am 22.01.2020 legte einer der Nutzungsinteressenten am Schulgebäude, der Verein KuBiz, ein weiteres Nutzungskonzept [1] vor, welches nunmehr u.a. die Schaffung eines Jugendgruppenraums vorsieht, „der von ver- schiedenen Gruppen genutzt werden kann. So z.B. von Pfadfindern, vom DJN (Deutscher Jugendbund für Naturbeobachtungen) oder von Jugendgruppen der Jungen Gemeinschaft oder des NABU.“ Eine frühere Version des Konzepts sah eine Nutzung eines Raums durch den DJN vor.

Der Verein hat bisher keinen Kontakt zu Verwaltung und/oder Politik in dieser Frage aufgenom- men, das Anliegen berührt jedoch auch bezirkliche Interessen, die Überlegungen des Vereins werden hierbei grundsätzlich begrüßt. Soweit weiterhin Bedarf besteht, sollten Mittel der Fach- behörde und/oder des Bezirks zur Verfügung gestellt werden, um einen solchen Raum zu be- treiben. Diese könnte auch zur Finanzierung des Gesamtvorhabens beitragen.

[1] http://kubiz-schule-berne.de/2020/01/17/neues-nutzungskonzept-mit-der-fux-eg-als-erfahre- ne-traegerin/

Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund werden die zuständige Fachbehörde, sowie Verwaltung und Ausschuss des Jugendamtes Wandsbek gebeten,

1. gemeinsam mit der AWO, der jungen gemeinschaft und dem Landesjugendring Ham- burg e.V. als Dachverband der Hamburger Jugendverbände, den weiteren Bedarf eines Jugendgruppenheims in Berne zu prüfen.

Die Verwaltung wird gebeten, zur Frage einer verbandlichen Nutzung,

2. Kontakt mit den Akteuren vor Ort, namentlich der steg, dem örtlichen Sportvereins tuS Berne und dem Verein KuBiz aufzunehmen;

3. den Mittelbedarf zu prüfen, der entstünde und einen Finanzierungsvorschlag zu erarbei- ten, soweit der Bedarf besteht.

 

SEPL 2019 (Referentenentwurf)

Bis 2030 steigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den staatlichen allgemeinen Schulen voraussichtlich um rund 40.000. Deshalb will die Schulbehörde in den nächsten elf Jahren 39 neue Schulen gründen und rund ein Drittel der bestehenden Schulen ausbauen. Dafür wird der Senat voraussichtlich mehr als vier Milliarden Euro in den Schulbau investieren.

 

Drs. 21-0145 – Stellungnahme der Bezirksversammlung zum SEPL

Bis 2030 steigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den staatlichen allgemeinen Schulen voraussichtlich um rund 40.000.

Die Bezirksversammlung Wandsbek begrüßt vor diesem Hintergrund die Planung des Senats, in den nächsten elf Jahren 39 neue Schulen gründen und rund ein Drittel der bestehenden Schulen ausbauen zu wollen.

Aus Sicht der Bezirksversammlung reichen diese Planungen in einigen Stadtteilen Wandsbeks jedoch noch nicht aus. Auch die Versorgung mit Sportflächen und -hallen muss im Bereich des gesamten Bezirks vor dem Hintergrund dieses enormen Zuwachses überprüft werden.

Bei den einzelnen Baumaßnahmen ist die Berücksichtigung des Musterflächenprogramms für Schulen als Mindesanforderung zu prüfen.

Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass die hohe Bedeutung von Fachräumen, welche zunehmend zugunsten von weiteren Klassenräumen weichen müssen, bei der zukünftigen Pla- nung berücksichtigt werden müssen.

Drs. 21-0002 – Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes

Verfasser: Rainer Behrens (Die Linke), Maryam Blumenthal (Grüne), Marc Buttler (SPD),
Dr. Natalie Hochheim (CDU), Franziska Hoppermann (CDU), Dennis Paustian-Döscher (Grüne),
Stanko Stankovic-Cirkovic (FDP), Anja Quast (SPD), Birgit Wolff (FDP)

Sachverhalt:
Bei Verabschiedung der Novelle des Bezirksverwaltungsgesetzes 2006 in der Hamburgischen Bürgerschaft war u.a. die Struktur der Ausschüsse der Bezirksversammlung strittig. Entgegen der bisherigen Praxis sollte es keine Unterausschüsse mehr geben (§ 16 Abs. 1 S. 2 BezVG). Als Kompromiss wurde nur eine Ausnahme für die Regionalausschüsse vorgesehen, bei denen jeweils ein Unterausschuss mit höchstens neun Mitgliedern gebildet werden darf, in dem in nichtöffentlicher Sitzung Bauangelegenheiten des Bezirksamtes behandelt werden (Gottschalck/Stüber: Ein neues Bezirksverwaltungsgesetz für Hamburg, in: NordÖR, 12/2006, 477).

Vor dem Hintergrund des damaligen Ziels der Novelle, namentlich die demokratische Beteiligung der Bezirksversammlungen substanziell zu verbessern, stellt sich der damalige Kompromiss nunmehr als Hemmnis für die bezirkliche Ausschussarbeit dar.

Die (Unter-) Ausschüsse der Bezirksversammlung sollen einerseits die Zusammensetzung der Bezirksversammlung widerspiegeln, bestehende Koalitionen in der Bezirksversammlung sollen sich in den Mehrheitsverhältnissen abbilden und den (kleinen) Fraktionen steht in allen (Unter-) Ausschüssen der Bezirksversammlung – mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses – jeweils ein Grundmandat zu.

In einer Bezirksversammlung, die aus drei größeren (SPD, Grüne, CDU) und drei kleineren Fraktionen (AfD, Linke, FDP) besteht, wie dies in der Bezirksversammlung Wandsbek der Fall ist, kann mit (Unter-) Ausschüssen, die aus höchstens neun Mitgliedern bestehen, eine Besetzung nach Maßgabe des Stärkeverhältnisses der Fraktionen auf der Grundlage des Berechnungsverfahrens nach Hare-Niemeyer im Sinne des § 17 BezVG unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse in der Bezirksversammlung (Koalitionen) endgültig nicht mehr sichergestellt werden.

Eine weitere Verkleinerung der Ausschüsse (6er-Ausschuss), um mit Grund- und Ausgleichsmandaten im Sinne des § 17 Abs. 1 BezVG die Mehrheitsverhältnisse möglicher Koalitionen in den Ausschüssen abzubilden und anderseits die Grenze des § 16 Abs. 1 Satz 3 BezVG („höchstens neun Mitgliedern“) nicht zu überschreiten, führt unweigerlich dazu, dass die kleinste der größeren Fraktionen nicht angemessen im Verhältnis des Stärkeverhältnisses berücksichtigt werden kann.

Die Bezirksaufsicht vertritt bisher die Rechtsauffassung, dass die Höchstgrenze von neun Mitgliedern für Unterausschüsse bei Regionalausschüssen nicht überschritten werde dürfe.

Da der Landesgesetzgeber 2006 die Wahlrechtsreform, eine 3%-Hürde und die Notwendigkeit, sechs Fraktionen mit jeweiligen Grundmandaten in den Ausschüssen zu berücksichtigen, nicht vorhergesehen hat, regen die Antragsteller/innen an, das Bezirksverwaltungsgesetz zu ändern.

Bei dieser Gelegenheit soll ebenso die Möglichkeit geschaffen werden, für die Mitglieder des Hauptausschusses (§ 15 BezVG) ständige Vertretungen zu bestellen, wie § 17 Abs. 5 BezVG dies für andere Ausschüsse ermöglicht, um auch im Hauptausschuss die kontinuierliche Vertretung der Fraktionen in jedem Fall sicherzustellen.

Die Bezirksversammlung möge vor diesem Hintergrund beschließen:

Petitum/Beschluss:

  1. Die zuständige Fachbehörde (Bezirksaufsicht) wird gebeten, mitzuteilen, ob und wenn ja, warum sie an der Rechtsauffassung, die Höchstgrenze von „höchstens neun Mitgliedern“ des § 16 Abs. 1 Satz 3 BezVG sei in jedem Fall nicht zu überschreiten, festhält.

 

  1. Die Hamburgische Bürgerschaft und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, schnellstmöglich eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zu veranlassen, mit dem Ziel, in § 16 Abs. 1 Satz 3 BezVG die Formulierung „mit höchstens neun Mitgliedern“ zu streichen und in § 15 BezVG die Möglichkeit zur Bestellung ständiger Vertretungen vorzusehen.
  1. Die Verwaltung wird gebeten, den Hauptausschuss kontinuierlich über die weitere Entwicklung zu unterrichten.

Drs. 21-0001 – Einsetzung vorläufiger Ausschüsse

Verfasser: Rainer Behrens (Die Linke), Maryam Blumenthal (Grüne), Marc Buttler (SPD), Dr. Natalie Hochheim (CDU), Franziska Hoppermann (CDU), Dennis Paustian-Döscher (Grüne), Stanko Stankovic-Cirkovic (FDP), Anja Quast (SPD), Birgit Wolff (FDP)

Sachverhalt:

Die Konstituierung der Bezirksversammlung beendet die Tätigkeit der Ausschüsse der alten Bezirksversammlung. Die Einsetzung der Fach- und Regionalausschüsse sowie der dort bisher angesiedelten Unterausschüsse für Bauangelegenheiten folgt der Bildung einer Koalition in der Bezirksversammlung und wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause erfolgen.

Die umfangreiche Ausschussarbeit wird – mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses – bis dahin durch den in der konstituierenden Bezirksversammlung eingesetzten Hauptausschuss geleistet.

Um diesen von Bauangelegenheiten zu entlasten, schlagen die Antragsteller die Einsetzung vorläufiger Bauausschüsse vor, welche die Geschäfte der bisherigen Unterausschüsse für Bau- angelegenheiten weiterführen, bis die endgültige Ausschussstruktur der Bezirksversammlung feststeht. Anschließend ist eine regionale Anbindung der Bauangelegenheiten an die jeweiligen fünf Regionalgebiete wieder vorgesehen.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Petitum/Beschluss:

1. Die Bezirksversammlung Wandsbek richtet vorläufig und bis die endgültige Aus

schussstruktur der Bezirksversammlung feststeht, zwei Ausschüsse gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 BezVG ein, in denen in nichtöffentlicher Sitzung die Bauangelegenheiten des Bezirksamtes behandelt werden. Eingesetzt werden

a. ein Bauausschuss Wandsbek-Nord für die Regionalbereiche Alstertal und Walddörfer und

b. ein Bauausschuss Wandsbek-Süd für die Regionalbereiche Bramfeld-Steils- hoop-Farmsen-Berne, Rahlstedt und das Kerngebiet.

  1. Folgende baurechtliche Themen werden den Ausschüssen gem. der bestehenden Vereinbarung nach § 19 BezVG insbesondere zur abschließenden Behandlung und Beratung zugeleitet:
    1. Anträge zur Information (nichtöffentlich):
      1. über baurechtlich zulässige Bauvorhaben (ohne Befreiung), die nach Ansicht, Lage, Umfang oder Nutzung eine öffentliche Diskussion dar- über erwarten lassen, ob dieses Bauvorhaben mit dem Umfeld verein- bar ist.
      2. Bauanträge für die Errichtung von Gebäuden ab 1 WE/Nutzungsein- heit im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO, im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO,
      3. Vorbescheidsanträge nach § 63 HBauO, sowie Zustimmungsverfahren nach § 64 HBauO, die keiner planungsrechtlichen Abweichung bedür- fen
    2. Anträge zur Beratung (nichtöffentlich):
      1. Bauanträge für die Errichtung von Gebäuden ab 1 WE/Nutzungsein- heit im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO, im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO,
      2. Vorbescheidsanträge nach § 63 HBauO, sowie Zustimmungsverfahren nach § 64 HBauO, die planungsrechtlicher Abweichung bedürfen,
      3. Information über baupolizeiliches Einschreiten in bedeutenden Fällen.
  2. Die Bezirksversammlung kann den Ausschüssen auch andere, ihrer Mitwirkung unterliegenden Angelegenheiten zur Beratung gem. § 16 Abs. 4 Satz 1 BezVG überweisen. Zur abschließenden Entscheidung gem. § 16 Abs. 4 Satz 2 BezVG können An- gelegenheiten überwiesen werden, soweit Regionalausschüsse durch die Bezirksver- sammlung noch nicht eingesetzt wurden.
  3. Die Verteilung der Ausschussvorsitze und ihrer Stellvertreter/innen richtet sich in Anwendung von § 19 Abs. 2 GO BV Wandsbek nach dem Stärkeverhältnis der Fraktio- nen (nach Hare-Niemeyer). Bei nach Mandaten gleich starken Fraktionen gibt die Zahl der Wählerstimmen den Ausschlag. Soweit die Ausschüsse mit der Einsetzung der endgültigen Ausschüsse nicht unmittelbar aufgelöst werden, sind die Vorsitze im Rahmen der Vergabe aller Ausschussvorsitze neu zu verteilen.
  4. Die Ausschüsse haben jeweils 15 Mitglieder. Die Fraktionen werden ersucht, in der konstituierenden Sitzung der Bezirksversammlung Vorschläge zur Besetzung zu unterbreiten.

Drs. 20-7359 Tarifabschluss auch für Zuwendungen anerkennen

Mit der Drucksache 20-7333 stellt die CDU-Fraktion den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Die zuständigen Fachbehörden werden aufgefordert, ihre Rahmenzuweisungen an die Bezirke um die Kostensteigerungen bei den Personalkosten von 3,2 % in 2019 und nochmals 3,2 % in 2020 aufgrund des Tarifabschlusses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder strukturell zu erhöhen, um so Angebotskürzungen und Einrichtungsschließungen zu vermeiden. Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit den anderen Bezirken beim Senat eine grundsätzliche Vereinbarung zu treffen, die eine generelle Anerkennung der Tariferhöhungen auch für Zuwendungsempfänger und eine Verstärkung der Rahmenzuweisungen um die jeweiligen Abschlüsse vorsieht.“

Die Fraktionen von SPD und Grünen stellen hierzu ein alternatives Petitum zur Abstimmung.

 

Drs. 20-7333 Tarifabschluss auch für Zuwendungen anerkennen

20-7333 Tarifabschluss auch für Zuwendungen anerkennen Debattenantrag der CDU-Fraktion

Drs. 20-7331 Ein Stadtentwicklungsmonitoring für Wandsbek

20-7331 Ein Stadtentwicklungsmonitoring für Wandsbek Debattenantrag der Fraktionen von SPD und Grüne, angemeldet zur Debatte von der Grünen-Fraktion

Drs. 20-7330 Ein Bezirksamt für alle – Inklusives Orientierungs- und Leitsystem für das Wandsbeker Rathaus

20-7330 Ein Bezirksamt für alle – Inklusives Orientierungs- und Leitsystem für das Wandsbeker Rathaus Debattenantrag der Fraktionen von SPD und Grüne, angemeldet zur Debatte von der Grünen-Fraktion

Drs. 20-7329 Kinder- und Jugendbeteiligung durch einen Beirat stärken!

20-7329 Kinder- und Jugendbeteiligung durch einen Beirat stärken! Debattenantrag der Fraktionen von SPD und Grüne, angemeldet von der SPD-Fraktion

Drs. 20-7328 Für Sofortmaßnahmen und eine nachhaltige Strategie zur Verbesserung der Spielplatzsituation in Wandsbek

20-7328 Für Sofortmaßnahmen und eine nachhaltige Strategie zur Verbesserung der Spielplatzsituation in Wandsbek Debattenantrag der Fraktionen von SPD und Grüne, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Drs. 20-7323 Plant der Senat ein Mobilitätschaos auf den Hauptstraßen in Rahlstedt?

20-7323 Plant der Senat ein Mobilitätschaos auf den Hauptstraßen in Rahlstedt? Debattenantrag der CDU-Fraktion

Drs. 20-7322 Kapazitäten der Schulen und der Kindertagesstätten im Bezirk Wandsbek im Einklang mit den Behörden weiterentwickeln

20-7322 Kapazitäten der Schulen und der Kindertagesstätten im Bezirk Wandsbek im Einklang mit den Behörden weiterentwickeln Debattenantrag der CDU-Fraktion

Drs. 20-7294 Völlig überfüllte Schulen durch Schulbehörde ohne Plan

20-7294 Völlig überfüllte Schulen durch Schulbehörde ohne Plan Aktuelle Stunde, angemeldet von der CDU-Fraktion

Drs. 20-7293 Integration im Konsens – eine Bilanz

20-7293 Integration im Konsens – eine Bilanz Aktuelle Stunde, angemeldet von den Grünen- und SPD-Fraktionen

  • 1
  • 2
  • Next

Archiv

Berner Bote, die Monatszeitschrift für Farmsen-Berne und Umgebung, SPD Distrikt Berne, Hamburg
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, Sie können sich jedoch abmelden, wenn Sie dies wünschen.
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Cookie settingsACCEPT
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Notwendige
immer aktiv

Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.

Nicht notwendige

Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.