Wem sind nicht schon einmal beim Spaziergang eigentlich baureife Grundstücke aufgefallen? Brachflächen inmitten der Stadt, auf denen dringend benötigte Wohnungen gebaut werden könnten und die offenbar einfach links liegen gelassen werden. Häufig liegt der Grund nicht im fehlenden Baurecht, bei Streitigkeiten mit den Nachbarn oder beim Naturschutz – die Eigentümer lassen das Bauland einfach liegen und spekulieren auf steigende Preise.
Gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, im 2011 gegründeten „Bündnis für das Wohnen“, soll ein kooperatives Hamburger Baulandmodell entwickelt werden, mit dessen Hilfe ein hamburgweit einheitliches strategisches Flächenmanagement erreicht werden soll. Dabei sind u.a. Richtlinien gegen Spekulation geplant sowie die Einführung von Baugeboten, also der Verpflichtung, ein Grundstück zu bebauen, wenn dieses erworben wird.
Der Antrag, der am 30. September von SPD und Grünen in der Bürgerschaft vorgelegt und beschlossen wurde, ist nur die jüngste Initiative für eine sozial gerechte Bodenpolitik. Bereits in der vorherigen Wahlperiode wurde eine Stärkung des Erbbaurechts erreicht und konsequent das städtische Vorkaufsrecht angewendet. Private und städtische Liegenschaften wurden systematisch auf Bebaubarkeit überprüft und das Baurecht den innerstädtischen Anforderungen ange- passt. Sogenannte „Urbane Gebiete“ sind mittlerweile eine neue Gebietskategorie und eine Mischung von Wohngebieten mit anteilig gewerblicher Nutzung. Außerdem wird derzeit die Einführung einer neuen „Grundsteuer C“ vorbereitet, um Investoren zu besteuern, die Grundstücke aus spekulativen Gründen brach liegen lassen.
Lars Pochnicht