Hamburg und Bremen waren die einzigen Länder, in denen besondere Bürgergremien zur Mitwirkung und Kontrolle in den Ministerien, hier Behörden genannt, bestanden. So ein Gremium gehört bislang zu jeder Fachbehörde und ist der Behördenleitung zugeordnet.
Es hat 15 von der Bürgerschaft gewählte, ehrenamtlich tätige Mitglieder und tagt alle vier bis sechs Wochen.
In den Koalitionsverhandlungen hat die SPD sich der langjährigen grünen Forderung nach Abschaffung der Deputationen angeschlossen.
Die Koalition nutzte nun ihre Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft um den Artikel 56 der Hamburgischen Verfassung, der mit der schlichten Formulierung „Das Volk ist zur Mitwirkung in der Verwaltung berufen …“ bisher die Grundlage der Deputationen bildet, abzuschaffen.
Nun bestreitet niemand, dass die Deputationen, deren Wurzeln in das Mittelalter zurückreichen, nicht die modernste Form der Bürgerbeteiligung an Verwaltung darstellen. Dass ein Senat jedoch erstmals parlamentarisch über eine verfassungsändernde Mehrheit verfügt und diese dann sogleich und ohne eine breite parlamentarische Debatte und auch ohne einen Evalutionsprozess der Arbeit der Deputationen nutzt, um diese abzuschaffen, hat viel und auch berechtigte Kritik ausgelöst.
Ob die Abschaffung ernsthaft einen „Rückschritt der Demokratie in Hamburg“ darstellt, wie es der verfassungspolitischer Sprecher der CDU, André Trepoll, ausdrückte, darf aber auch bezweifelt werden, dafür ist die Außenwirkung der nicht öffentlich tagenden Deputationen dann doch zu gering.
In der Vergangenheit hatte die CDU zudem selbst schon die Abschaffung der Deputationen gefordert und in der ersten Abstimmung (bei Redaktionsschluss steht die zweite Lesung noch aus) über die Verfassungsänderung half die Opposition Rot-Grün indirekt auch noch über die Ziellinie. Für eine Verfassungsänderung bedarf es nämlich nicht nur einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen, sondern Art. 51 der Verfassung fordert zudem die „Anwesenheit von drei Vierteln der gesetzlichen Mitgliederzahl“ der Abgeordneten.
Über soviele Abgeordnete verfügt Rot-Grün aber selbst nicht, bei Abwesenheit der Opposition hätte folglich die Verfassung gar nicht geändert werden können.
Es bleibt aber dabei, eine gründliche Debatte über Aufgaben, Sinn und Unsinn der Deputationen hätten diese, nach mehreren Jahrhunderten Wirken für das Wohl der Stadt, wirklich verdient gehabt.
Marc Buttler