Mit einem Bündel aus verschiedenen Maßnahmen hat der rot-grüne Senat im April wichtige neue Impulse für das bezahlbare Wohnen in unserer Stadt gesetzt. So hat die Stadtentwicklungsbehörde angekündigt, die Einkommensgrenze für den Bezug von Sozialwohnungen deutlich zu erhöhen – um elf Prozent. Damit sind künftig nicht mehr nur 33 Prozent, sondern 40 Prozent aller Hamburgerinnen und Hamburger berechtigt, den sogenannten Paragraf-5-Schein zu beantragen, welcher zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt. Nach einer Stagnation der Einkommensgrenze über einen Zeitraum von zehn Jahren erhalten damit fast 70.000 Haushalte zusätzlich diese Berechtigung. Künftig darf beispielsweise eine vierköpfige Familie ein durchschnittliches Brutto-Monatseinkommen von 4.450 € erzielen, im zweiten Förderweg sogar 5.400 €.
Als weitere Maßnahme für eine sozial gerechte Stadt haben Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt und der Eimsbüttler Bezirksamtsleiter Kay Gätgens die Sozialen Erhaltungsverordnungen für Eimsbüttel, Stellingen-Süd und Hoheluft-West vorgestellt. Soziale Erhaltungsverordnungen kommen vor allem in innerstädtischen Quartieren zum Einsatz, die unter einem starken Aufwertungsdruck stehen. Ziel der Verordnungen ist es, dem Verdrängungseffekt in begehrten Stadtteilen entgegen zu wirken und bewährte Bewohnerstrukturen zu erhalten. Die Maßnahmen in Eimsbüttel, Stellingen und Hoheluft schützen künftig über 64.000 Menschen vor Luxusmodernisierungen, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und spekulativen Verkäufen kompletter Wohnhäuser. Diese stehen künftig unter Genehmigungsvorbehalt und werden in der Regel nicht mehr erteilt. Unter dem CDU-Senat gab es 2004 nur eine einzige dieser Verordnungen, von der knapp 4.000 Menschen profitierten. Unter Rot-Grün wurden dies elf Gebiete mit rund 190.000 Einwohnern – weitere Gebiete befinden sich in der Prüfung bzw. Umsetzung.
Auch um die moderne Gestaltung neu entstehender Quartiere kümmert sich Rot-Grün: In einem Antrag ersuchen die Bürgerschaftsfraktionen den Senat, bei größeren Bauvorhaben eine kleinteilige Nutzung der Erdgeschossflächen zu ermöglichen. Hier sollen möglichst oft Vereine, soziale Einrichtungen, Initiativen, kleine Einzelhändler, Existenzgründer oder Freizeiteinrichtungen Einzug halten. Diese kleinteilige Nutzung belebt die Quartiere und macht sie erst richtig attraktiv. Oft scheitert diese Durchmischung jedoch an der Finanzierung – der Senat ist nun ersucht worden ein Konzept vorzulegen, wie hier ein entsprechendes Förderprogramm aussehen könnte.
Lars Pochnicht (Berner Bote, Juni 2018)