Der rot-grüne Senat hat im letzten Jahr begonnen, die Seniorenwohnanlagen von „Pflegen & Wohnen Hamburg“ unter planungsrechtlichen Schutz zu stellen. Der rot-grüne Senat hat im letzten Jahr begonnen, die Seniorenwohnanlagen von „Pflegen & Wohnen Hamburg“ unter planungsrechtlichen Schutz zu stellen. Hintergrund dieses einmaligen Verfahrens ist der Verkauf der Mehrheitsanteile vom bisherigen Eigentümer Vitanas an das Oaktree Capital Management, ein Immobilienunternehmen aus den USA. Dieser war möglich gewesen, weil der CDU-geführte Senat seinerzeit beim Verkauf des ehemals städtischen Trägers den Weiterverkauf nach zehn Jahren ermöglicht hat. Nun kam mit der Übernahme durch diese „Heuschrecke“ die Angst auf, dass der neue Eigentümer die wertvollen Flächen verwerten und mit teuren Wohnungen neu bebauen könnte. Das soll mit einer Änderung des Planrechts verhindert werden. In Farmsen, an der August-Krogmann-Straße, sieht der heute geltende Bebauungsplan „Farmsen-Berne 36“ bisher ein „Allgemeines Wohngebiet“ vor; einer Umwandlung der Seniorenwohnanlage im Sinne der Heuschrecke stünde also erstmal nichts im Wege. Mit der Ausweisung als Gemeinbedarfsflächen wird das verhindert, die Alten- und Pflegeeinrichtungen werden planungsrechtlich dauerhaft gesichert.
Bei der öffentlichen Plandiskussion der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen am 10.4., einer formalen Beteiligungsveranstaltung gemäß Baugesetzbuch, stieß dieser Plan nun auch auf einhellige Zustimmung der anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Außerdem sollen die anliegenden Grün- und Parkanlagen planerisch gesichert werden. Damit wird das Bebauungsplanverfahren nun fortgesetzt und schon jetzt besteht formal ein Schutz. Selbst wenn der Eigentümer jetzt einen Abriss- und Bauantrag stellen sollte, können mit einer Veränderungssperre und einer formalen Zurückstellung des Bauantrags bis zum Abschluss des Verfahrens keine voreiligen Fakten geschaffen werden.
Lars Pochnicht (Berner Bote, Juni 2018)